Mittel der Bundesstiftung "Mutter und Kind"

1. Das Wichtigste in Kürze

Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" richten sich an Schwangere in Notlagen. Sie sind eine freiwillige und individuell einzelfallabhängige finanzielle Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

2. Voraussetzungen

  • Beratung und Antragstellung in einer anerkannten Beratungsstelle während der Schwangerschaft
  • Schwangerschaftsattest oder Mutterpass
  • Vorliegen einer Notlage
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Hilfe durch andere Sozialleistungen (z.B. Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld) ist nicht möglich oder nicht ausreichend

3. Antragstellung

Anträge sind bei bestimmten Schwangerschaftsberatungsstellen am Wohnort persönlich und so früh wie möglich zu stellen.

Unter www.familienplanung.de > Beratung > Beratungsstelle finden können Beratungsstellen in der Nähe gesucht werden, bei denen ein Antrag gestellt werden kann. Dazu ein Häkchen bei der "Beantragung von Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind" setzen.

4. Umfang

Die Leistungen der "Bundesstiftung Mutter und Kind" umfassen finanzielle Mittel z.B. für

  • Wohnungseinrichtung
  • Erstausstattung des Kindes
  • Betreuung des Kindes

Die Leistungen werden nicht auf das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II, Hartz IV), die Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung bei Erwerbsminderung angerechnet.

5. Praxistipps

6. Wer hilft weiter?

  • Schwangerschaftsberatungsstellen, Gesundheitsämter und Ämter für Versorgung und Familienförderung.
  • Anonymes Beratungstelefon "Schwangere in Not": 0800 40 40 020, Näheres unter Schwangere in Not.

7. Verwandte Links

Schwangerschaft Entbindung

Schwangerschaft Entbindung Sozialhilfe

Mutterschutz

Mutterschaftsgeld

Elterngeld

Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

Familienberatung > Adressen - Hilfen - Infos

Letzte Bearbeitung: 12.01.2023

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