Osteoporose > Finanzielle Hilfen

Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen Hilfen, die bei Osteoporose infrage kommen können:

 

Leistungen und Hilfen

Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Osteoporose

Entgeltfortzahlung

Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen Auswirkungen der Osteoporose arbeitsunfähig sind.

Krankengeld

Wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung chronisch Kranke

Als Erwachsene müssen Sie bei Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten häufig zuzahlen. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

Im fortgeschrittenen Stadium gilt Osteoporose als chronische Krankheit, was Ihre Belastungsgrenze verringert.

Osteoporose > Bewegung - Training - Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Die Auswirkungen der Osteoporose können eine medizinische Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen.

Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten und den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern.

Übergangsgeld

Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken.

Rente

Erwerbsminderungsrente

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Ist Ihre Arbeitsfähigkeit wegen der Osteoporose dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen.

Menschen mit Schwerbehinderung können Altersrente früher beziehen.

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und Sie sind weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie so lange, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie aber der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, was aber bei Osteoporose nicht immer der Fall ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld bekommen.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reich3n, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen.

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn

  • Sie wegen der Osteoporose nur noch unter 3 Stunden erwerbsfähig sind und keine Erwerbsminderungsrente bekommen oder
  • Ihre (Erwerbsminderungs-)Rente zu niedrig ist.

"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe.

Osteoporose > Pflege

Pflegeleistungen

Bei einem schweren Krankheitsverlauf kann es zur Pflegebedürftigkeit kommen.
Überblick über die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

Osteoporose > Behinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Abhängig von den gesundheitlichen Auswirkungen der Osteoporose kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie dann verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Sozialhilfe

Sie erhalten Sozialhilfe, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden erwerbstätig sein können und Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

 

Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu den Themen Sturzprophylaxe, Mobilität, Hilfsmittel, Ernährung und Knochendichtemessung, finden Sie unter Osteoporose.

Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Osteoporose.

Letzte Bearbeitung: 21.07.2023

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