Parkinson > Reisen und Autofahren

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Parkinson-Krankheit ist kein Hindernis für einen Urlaub, eine Reise sollte aber gut geplant, übermäßige Hektik und Anstrengung sollten vermieden werden. Medikamente müssen ausreichend mitgeführt werden und die medizinische Versorgung vor Ort muss geklärt sein. Ob eine Person mit Parkinson selbst Auto fahren kann, sollte sie mit dem behandelnden Arzt besprechen.

2. Urlaubsreise bei Parkinson

Folgendes sollten Menschen mit Parkinson für einen erholsamen Urlaub beachten:

  • Ein Begleitsymptom bei Parkinson ist die Störung der Wärmeregulation des Körpers mit Neigung zu Schweißausbrüchen. In diesen Fällen sind Reisen in heiße Regionen möglicherweise belastend.
  • Von zu Hause aus Erkundigungen einziehen, ob es am Urlaubsort bzw. unterwegs (Kreuzfahrt) medizinische Versorgung für einen eventuellen Notfall gibt.
  • Mit dem behandelnden Arzt die bevorstehende Reise besprechen:
    • Worauf muss geachtet werden?
    • Ist die medikamentöse Einstellung in Ordnung?
    • Kann die erkrankte Person für An- und Abreise lange genug im Auto oder Zug sitzen?
    • Kann die erkrankte Person selbst/alleine fahren?
    • Wie sollen bei einer Zeitverschiebung während der An- und der Rückreise und auch während des Aufenthalts die Medikamente eingenommen werden? Dies ist besonders bei Flugreisen wichtig, wenn es zu einer erheblichen Zeitverschiebung kommt. Eventuell müssen die Medikamente während des Flugs auch in der Nacht weiter eingenommen werden.
  • Ausreichend Medikamente mitnehmen. Einen Teil der Medikamente im Reisegepäck, den anderen Teil im Handgepäck mitführen, falls Gepäckstücke abhanden kommen.
  • Eine Liste mit der internationalen Bezeichnung der Medikamentenwirkstoffe mitführen.
  • Eine kleine Reiseapotheke mit Medikamenten gegen Übelkeit, Durchfall oder Verstopfung mitführen, die mit den Parkinson-Medikamenten verträglich sind. Der behandelnde Arzt kann Geeignetes verschreiben oder empfehlen.
  • Auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten, in warmen Regionen besser mehr Flüssigkeit zuführen.
  • Für ausreichenden Auslandskrankenschutz sorgen.

2.1. Praxistipp

Tipps zu Reisen mit Parkinson und Austausch mit Betroffenen bietet die Parkinson-Selbsthilfegruppe im Internet e.V. unter www.parkins-on-line.de > Suchbegriff: "Reisen".

2.2. Reisen für Menschen mit Behinderungen

Veranstalter und Anbieter von Reisen für Menschen mit Behinderungen finden Sie:

3. Autofahren bei Diagnose Parkinson

Die Beeinträchtigungen infolge von Parkinson können die Fahrtüchtigkeit einschränken und dazu führen, dass die Fahreignung nicht mehr gegeben ist. Autofahren darf deshalb nur, wer sicherstellen kann, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Ist eine Person mit Parkinson fahruntauglich und steuert dennoch ein Kraftfahrzeug, macht sie sich strafbar und muss für mögliche Schäden selbst aufkommen. Bei einem Unfall hat dies straf- und versicherungsrechtliche Konsequenzen.

Die "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung" der Bundesanstalt für Straßenwesen geben Hinweise auf die Kraftfahreignung bei Parkinson. Ein Kraftfahrzeug zur führen, ist nur bei erfolgreicher Therapie oder in leichten Fällen der Erkrankung möglich. Die Fahreignung für Kraftfahrzeuge der Gruppe 2 (LKW, Bus, Taxi, Personenbeförderung) ist bei einer Parkinson-Krankheit in der Regel nicht mehr gegeben. Menschen mit Parkinson können auch kein Kfz mehr fahren, wenn sie aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung andere Verkehrsteilnehmende gefährden könnten. Nach einer THS-Operation (Tiefe Hirnstimulation) sollte für 3 Monate kein Kfz gefahren werden.

Voraussetzung für die Fahrtauglichkeit bei Parkinson ist eine neurologische und ggf. psychologische Begutachtung, die in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss. Ärzte sind verpflichtet, Betroffene über die Gefahren bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu informieren. Verhält sich eine Person trotz entsprechender Aufklärung durch den Arzt unvernünftig, ist der Arzt berechtigt, seine Schweigepflicht zu brechen und die Verkehrsbehörde oder Polizei zu benachrichtigen.

Die "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung" können kostenlos heruntergeladen werden unter www.bast.de > Verhalten und Sicherheit > Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung Bericht zum Download. Die speziellen Bestimmungen für die Fahrtauglichkeit bei Parkinson sind in Kapitel 3.9.3 aufgeführt.

3.1. Dauerbehandlung mit Arzneimitteln

Bei Wirkungen oder Nebenwirkungen von Arzneimitteln, die die Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs beeinträchtigen, ist bis zu deren völligem Abklingen keine Fahreignung gegeben. Im Verlauf der medikamentösen Behandlung bei Parkinson können z.B. eine vermehrte Tagesmüdigkeit, Sekundenschlaf und Störungen der Impulskontrolle auftreten.

3.2. Überprüfung der Fahrtauglichkeit

Menschen mit Parkinson können ihre Fahrtauglichkeit anhand einiger Fragen selbst überprüfen, z.B.:

  • Kann der Nacken noch einwandfrei bewegt werden oder ist das Blickfeld durch die Muskelsteifheit eingeschränkt?
  • Kann noch problemlos und schnell zwischen Gas und Bremse gewechselt werden?
  • Wird Schläfrigkeit auch untertags festgestellt?
  • Kann auf unvorhergesehene Situationen immer rasch reagiert werden?
  • Treten grob störende unwillkürliche Bewegungsimpulse auf?

Betroffene können zudem verschiedene Angebote nutzen, um ihre Fahrtüchtigkeit zu testen:

  • Der ADAC überprüft die persönliche Reaktionszeit.
  • Die DEKRA oder der TÜV bieten Eignungstests. Diese unterliegen der Schweigepflicht.
  • Geprüfte Fahrlehrer können in einer Fahrstunde feststellen, ob eine Person mit Parkinson noch sicher Autofahren kann.

Bestehen Zweifel an der Fahrtauglichkeit, fordert die Führerscheinstelle in der Regel ein fachärztliches Gutachten. Das Gutachten sollte nicht vom behandelnden Arzt, sondern von einem anderen Facharzt erstellt werden.

Bestehen laut diesem Facharztgutachten noch immer Bedenken, fordert die Führerscheinstelle ein medizinisch-psychologisches Gutachten bzw. eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Die MPU setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

  • Fragebögen, die Betroffene als Vorbereitung des Arzt- und Psychologengesprächs ausfüllen müssen.
  • Leistungstests zur Prüfung der Reaktions- und Wahrnehmungsfähigkeit sowie der Reaktionsgeschwindigkeit.
  • Medizinischer Bereich: Es werden körperlicher Allgemeinzustand, Sinnesfunktionen, fachärztlicher Befund, neurologischer Befund und Medikamenteneinnahme berücksichtigt.
  • Psychologischer Bereich: Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Orientierung, Reaktion und Belastbarkeit werden beurteilt. Im Gespräch mit dem Facharzt geht es um die Einstellungen zum Straßenverkehr (Vorausschauen, Planen, Erkennen von Gefahren), aber auch um die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung und den Umgang mit Schwierigkeiten.

4. Wer hilft weiter?

Bei Fragen helfen der behandelnde Arzt, die Führerscheinstelle, TÜV oder DEKRA sowie Stellen, die medizinisch-psychologische Untersuchungen durchführen.

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Letzte Bearbeitung: 06.03.2024

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