Pflege > Leistungen

1. Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung

Zuständig für die Leistungen der Pflegeversicherung ist die Pflegekasse.

 

Für folgende Pflegesituationen gibt es verschiedene Pflegeleistungen:

Häusliche Pflege

Der Patient wird zu Hause gepflegt.
Details unter Häusliche Pflege Pflegeversicherung

Teilstationäre Pflege

Der Patient wird entweder tagsüber oder während der Nacht in einer Einrichtung versorgt.
Details unter Tages- und Nachtpflege

Vollstationäre Pflege

Der Patient lebt in einer Pflegeeinrichtung und wird dort vom Pflegepersonal versorgt.
Details unter Vollstationäre Pflege

Kurzzeitpflege

Der Patient wird vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut.
Details unter Kurzzeitpflege

Pflege in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen

Der Betroffene wird in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen rund um die Uhr versorgt.
Details unter Vollstationäre Pflege

2. Pflegeleistungen der Krankenkasse

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt auch die Krankenkasse Pflegeleistungen.
Details unter Häusliche Krankenpflege und Außerklinische Intensivpflege.

3. Wer hilft weiter?

Pflegekassen, Pflegestützpunkte sowie das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit mit dem Schwerpunkt Pflegeversicherung, Telefon: 030 3406066-02, Mo–Mi 8–16 Uhr, Do 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr.

4. Praxistipps

Kostenloser Download: Ratgeber Pflege als PDF mit Informationen zu allen Leistungen der Pflegeversicherung.

Kostenloser Download: Pflege-Check – Vorbereitung auf den Begutachtungstermin als PDF zur Dokumentation des Pflegebedarfs und Berechnung des Pflegegrads.

Kostenloser Download: Tabelle Pflegeleistungen als PDF mit den wichtigsten Leistungen auf einen Blick

5. Verwandte Links

Landespflegegeld

Pflegebedürftigkeit

Pflegeantrag

Pflegebegutachtung

Pflegegrade

 

Rechtsgrundlagen: § 28 ff. SGB XI

Letzte Bearbeitung: 09.04.2024

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