Die sozialpädagogische Familienhilfe betreut und unterstützt die gesamte Familie. Sie wird in der Regel für mehrere Stunden in der Woche über einen längeren Zeitraum geplant. Grundlage für die Durchführung ist der sog. Hilfeplan (Näheres siehe Jugendamt).
Die sozialpädagogische Fachkraft kommt meist in die Wohnung der Familie und unterstützt ganz konkret bei alltäglichen Problemen, bei Erziehungsschwierigkeiten und beim Umgang mit Ämtern und Behörden. Auch aktuelle Krisen oder Konflikte, z.B. mit dem Partner oder den Großeltern, werden gemeinsam bearbeitet.
Die sozialpädagogische Familienhilfe möchte erreichen, dass die Familie alleine gut im alltäglichen Leben zurechtkommt, ohne weitere Hilfen vom Jugendamt zu benötigen: im Sinne der "Hilfe zur Selbsthilfe". Es geht vor allem darum, dass das Kind/die Kinder weiterhin in der Familie aufwachsen und sich gut entwickeln können.
Um eine sozialpädagogische Familienhilfe in Anspruch zu nehmen, muss in der Familie mindestens ein minderjähriges Kind aufwachsen. Wichtig ist auch die Bereitschaft aller Familienmitglieder Hilfe anzunehmen und mit der sozialpädagogischen Fachkraft zusammen die vorhandenen Probleme anzugehen.
Die Hilfe ist für die Familie kostenlos.
Individuelle Auskünfte erteilt das Jugendamt.
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen: § 31 SGB VIII