Unabhängige Teilhabeberatung

1. Das Wichtigste in Kürze

Die unabhängige Teilhabeberatung wurde durch das sog. Bundesteilhabegesetz deutschlandweit eingeführt. Die Beratungsstellen informieren kostenlos und unabhängig Menschen mit jeder Form von Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige zu all ihren Anfragen. Inhalt der Beratung ist z.B., welche Teilhabeleistungen es gibt, wer zuständig ist und welche Rechte der Betroffene hat. Die unabhängige Teilhabeberatung besteht ergänzend neben dem Anspruch auf Beratung durch die jeweiligen Reha-Träger (z.B. Agentur für Arbeit, Jugendhilfe, Rentenkasse, Eingliederungshilfe).

2. Unabhängig und qualifiziert

Um stärker auf die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Leistungsberechtigten eingehen zu können, fördert der Bund seit 1.1.2018 den Aufbau eines unabhängigen Netzwerks von Beratungsstellen. "Unabhängig" meint vor allem, dass die Beratung frei von den finanziellen Interessen der Kostenträger ist. Offiziell heißt das Angebot "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" (EUTB).

Zwar müssen auch die Kostenträger Betroffene über ihre Rechte aufklären und auch mitteilen, was die Betroffenen tun können, wenn sie mit einer Entscheidung des Trägers nicht einverstanden sind. Wenn die Kostenträger beraten, befinden sich die Beratungspersonen allerdings immer in einem Interessenskonflikt. Sie sind nicht nur den Menschen verpflichtet, die sie beraten, sondern sind zugleich Beschäftigte der Behörde, deren Interessen sie wahrnehmen müssen. Anders bei der EUTB: Die Beratungspersonen beraten frei von Interessenskonflikten und sind nur den Menschen verpflichtet, die sie beraten.

Die Förderrichtlinien sowie die fachliche Unterstützung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollen Standards für eine deutschlandweit vergleichbare, qualifizierte Beratung schaffen:

  • Anbieter von EUTB müssen, wenn sie Fördergelder bekommen wollen, unter anderem Nachweise vorlegen über:
    • die fachliche Eignung der Beratungspersonen,
    • die Bereitschaft der Beratungspersonen zur regelmäßigen Weiterbildung,
    • eine erste Weiterbildung 6 Monate nach Beginn der Förderung.
  • Die sog. Fachstelle Teilhabeberatung berät, qualifiziert und vernetzt die verschiedenen Anbieter von EUTB.

3. Peer Counseling: Betroffene beraten Betroffene

Betroffene kennen die Hindernisse, bürokratischen Stolperfallen und Hemmschwellen aus eigener Erfahrung. Deshalb beraten in den unabhängigen Teilhabeberatungsstellen möglichst Menschen mit Behinderungen andere Betroffene und deren Familien (sog. Peer Counseling).

4. Inhalt der Teilhabeberatung

Die unabhängige Teilhabeberatung soll insbesondere vor einer Antragstellung stattfinden. Bei Bedarf werden Betroffene jedoch auch während des Teilhabeplanverfahrens beraten.

 

Wesentliche Inhalte der unabhängigen Teilhabeberatung sind:

  • Orientierungshilfe, welche Teilhabeleistungen es gibt und Menschen mit Behinderungen zustehen, Näheres unter Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
  • Unterstützung bei der Planung und Entscheidung, welche Teilhabeleistungen Betroffene beantragen möchten.
  • Informationen über Leistungen, Zuständigkeiten und Verfahrensregelungen.
  • Aufklärung über Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderungen.

Eine rechtliche Begleitung während Widerspruchs- oder Klageverfahren ist nicht vorgesehen. Hierfür können Betroffene anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Oft kann die EUTB für den jeweiligen Fall kompetente Anwaltskanzleien empfehlen. Wer die Anwaltskosten für einen Widerspruch nicht bezahlen kann, kann anwaltliche Unterstützung über die Beratungshilfe beantragen. Wer für die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht selbst aufkommen kann, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe.

EUTB soll ganzheitlich die individuelle Persönlichkeit und Situation der Ratsuchenden aufgreifen. Sie soll auch deren gesamtes soziales Umfeld einbeziehen. Betroffene können deshalb in der EUTB neben der Klärung ihrer sozialrechtlichen Fragen auch ihre sonstigen Probleme im Alltag ansprechen.

5. Ort der Teilhabeberatung

Die Beratungsstellen sind flächendeckend in ganz Deutschland verteilt. Für Menschen, die einen besonderen Beratungsbedarf haben, z.B. wegen Seh- oder Hörbehinderungen, werden überregionale Beratungsmöglichkeiten bereitgestellt.

Die Beratung wird oft auch als Telefonberatung und/oder Onlineberatung angeboten und ist vielfach auch zu Hause bei den Betroffenen möglich, insbesondere wenn diese nicht mobil sind.

6. Praxistipps

7. Wer hilft weiter?

8. Verwandte Links

Behinderung

Bundesteilhabegesetz

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Teilhabeplanverfahren

 

Gesetzesquellen: § 32 SGB IX

Letzte Bearbeitung: 11.10.2021

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