Unfallversicherungsträger

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen der öffentlichen Hand, sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

1. Wofür sind Unfallversicherungsträger zuständig?

Die Unfallversicherungsträger sind u.a. für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zuständig. Ihre Hauptaufgaben sind Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Näheres unter Unfallversicherung.

2. Unfallversicherungsträger herausfinden

Welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist, ist beim Arbeitgeber zu erfragen. Die Adressen der jeweiligen Berufsgenossenschaften finden Sie unter www.dguv.de > unten Klick auf Berufsgenossenschaften.

Die Unfallkassen der öffentlichen Hand finden Sie gegliedert nach Bundesländern unter www.dguv.de > unten Klick auf Unfallkassen.

Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Adressen des Bundesverbands und seiner Geschäftsstelle unter www.dguv.de > Wir über uns > Ihr Weg zu uns.

3. Hotline der Gesetzlichen Unfallversicherung

Die kostenlose Infohotline der Gesetzlichen Unfallversicherung beantwortet allgemeine Fragen zu Wegeunfällen, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und ist Mo–Fr, 8–18 Uhr zu erreichen unter Telefon 0800 6050404.

4. Verwandte Links

Rentenversicherungsträger

Krankenkassen

Pflegekassen

Letzte Bearbeitung: 04.11.2023

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