Multiple Sklerose > Finanzielle Hilfen

Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei Multiple Sklerose infrage kommen können:

 

Leistungen und Hilfen

Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Multiple Sklerose

Entgeltfortzahlung

Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen der Multiplen Sklerose arbeitsunfähig sind.

Krankengeld

Wenn Sie wegen starker Symptome länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie wegen der Multiplen Sklerose weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie aber der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, was aber bei Multiple Sklerose nicht immer der Fall ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld bekommen.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien, Hilfmitteln und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

Mit Multipler Sklerose gelten Sie in der Regel als chronisch krank, was Ihre Belastungsgrenze verringert.

Multiple Sklerose > Schwerbehinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Bei einem fortschreitenden Krankheitsverlauf wird Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Multiple Sklerose > Arbeit - Reha - Rente

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Die Auswirkungen der Multiplen Sklerose können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen.

Eine berufliche Reha kann Ihnen dabei helfen, den Arbeitsplatz Ihren Bedürfnissen entsprechend umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern.

Übergangsgeld

In einkommenslosen Zeiten während einer Reha können Sie Übergangsgeld beziehen.

Rente

Erwerbsminderungsrente

Ist Ihre Arbeitsfähigkeit aufgrund der Multiplen Sklerose dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zu Miete beantragen.

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn

  • Sie wegen der Multiplen Sklerose nur noch unter 3 Stunden erwerbsfähig sind und keine Erwerbsminderungsrente bekommen oder
  • Ihre Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist.

"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe.

Multiple Sklerose > Pflege

Pflegeleistungen

Je nach Krankheitsverlauf kann es zur Pflegebedürftigkeit kommen.

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

 

Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Multiple Sklerose im Zusammenhang mit Familie, Mobilität und Urlaub, finden Sie unter Multiple Sklerose.

Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Multiple Sklerose.

Letzte Bearbeitung: 21.07.2023

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