Rente

Nachfolgend ein Überblick über die gesetzlichen Renten der Rentenversicherung, der Unfallversicherung und rentenähnliche Leistungen der Sozialen Entschädigung.

1. Rentenversicherung

Die Rentenversicherung unterscheidet 3 Arten von Rente.

1.1. Renten wegen Alters

1.1.1. Grundrente

Die Grundrente ist keine eigenständige Rentenart, sondern ein Zuschlag zur Altersrente. Wer langjährig gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt hat, kann unter Umständen Anspruch auf diesen Zuschlag haben. Näheres unter Grundrente.

1.1.2. Flexirente

Die Flexirente ist keine eigenständige Altersrente. Sie, bezeichnet den flexiblen Übergang vom Arbeitsleben in die Altersrente, wenn über die Regelrentenaltersgrenze hinaus gearbeitet wird und dafür Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden.

1.2. Renten wegen Erwerbsminderung

Die Erwerbsminderungsrente hat seit 1.1.2001 die Renten wegen Berufsunfähigkeit und wegen Erwerbsunfähigkeit abgelöst. Es gibt eine Rente wegen teilweiser und wegen voller Erwerbsminderung. Die Arbeitsmarktrente ist eine spezielle Form der Erwerbsminderungsrente. Diese kann bekommen, wer theoretisch trotz der gesundheitlichen Probleme arbeiten könnte, tatsächlich aber nicht vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit innerhalb eines Jahres in Arbeit vermittelt werden kann, weil es keine geeigneten Arbeitsplätze gibt.

1.3. Renten wegen Todes

1.4. Renteneintrittsalter

Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 schrittweise erhöht. Eine tabellarische Übersicht über alle Renten kann beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rentenlexikon unter www.bmas.de > Suchbegriff PDF Anhebung der Altersgrenze heruntergeladen werden.

1.5. Praxistipp

Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine große Auswahl an Broschüren, z.B. "Die richtige Altersrente für Sie" oder "Das Renten-ABC". Letztere erklärt in verständlicher Sprache Fachbegriffe rund um das Thema Rente.

Diese Broschüren können kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Über uns & Presse > Broschüren.

2. Unfallversicherung

Die Unfallversicherung unterscheidet 5 Rentenarten:

3. Rentenähnliche Leistungen der Sozialen Entschädigung

Der Träger der sozialen Entschädigung erbringt verschiedene Leistungen z.B. für Opfer bestimmter Gewalttaten (dazu zählen auch traumatisierte Augenzeugen oder Ersthelfer) oder Impfgeschädigte.

Beispiele:

  • monatliche Entschädigungszahlungen
  • Berufsschadensausgleich: Zahlungen zum Ausgleich von Einkommensverlusten, z.B. wenn Menschen nach einer Gewalttat nur noch kürzer arbeiten können
  • Zahlungen zum Ausgleich verringerter Rentenansprüche: Die Höhe von Renten hängt davon ab, wie lange wie hohe Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden. Wer z.B. als Gewaltopfer wegen der Unfallfolgen weniger Arbeiten kann, kann auch weniger in die Rente einzahlen und bekommt deshalb eine niedrigere Rente. Das gleicht der Träger der sozialen Entschädigung aus.

4. Wer hilft weiter?

  • Die Vielzahl der individuellen Besonderheiten, z.B. im Zusammenhang mit Wartezeiten und rentenrechtlichen Zeiten, sind im betanet nicht berücksichtigt. Eine individuelle Rentenberechnung führen die Rentenversicherungsträger durch.
  • Fragen zur Rente beantwortet das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Telefon 030 221 911 001, Mo–Do 8–17 Uhr und Fr 8–12 Uhr.

5. Verwandte Links

Rente > Hinzuverdienst

Rente > Kindererziehungszeiten

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

ALS > Rente

Brustkrebs > Rente

Down-Syndrom > Alter und Rente

HIV AIDS > Beruf - Reha - Rente

Multiple Sklerose > Arbeit - Reha - Rente

Nierenerkrankungen > Rente

Osteoporose > Arbeit und Rente

Prostatakrebs > Beruf und Rente

Rückenschmerzen > Reha und Rente

Schädel-Hirn-Trauma > Renten

Schlaganfall > Renten

Letzte Bearbeitung: 08.05.2024

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