Altersrente für Frauen
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1. Das Wichtigste in Kürze
Altersrente können Frauen unter bestimmten Voraussetzungen schon ab 60 beantragen. Die Rente ist dann jedoch bis zu 18 % niedriger als die Regelaltersrente und die Rentnerinnen dürfen maximal 400,- € hinzuverdienen. Der Antrag sollte 3 Monate vor dem gewünschten Rententermin gestellt werden. Frauen, die ab 1952 geboren sind, können diese Rentenart nicht mehr in Anspruch nehmen.
2. Voraussetzungen
Eine Altersrente für Frauen können Frauen vor dem 65. Geburtstag unter folgenden Voraussetzungen beantragen:
- Vollendung des 60. Lebensjahres
und - vor dem 1.1.1952 geboren
und - nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge
und - Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren (= Mindestversicherungszeit)
und - keine Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze (400,- € monatlich) - dies gilt nur bis zum 65. Geburtstag
2.1. Höhere Altersgrenze
Für versicherte Frauen, die nach dem 31.12.1939 geboren sind, wird die Altersgrenze in Monatsschritten von 60 auf 65 Jahre angehoben. Einige Versicherte genießen laut Gesetz einen besonderen Vertrauensschutz, was bedeutet, dass die Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre ganz oder teilweise ausgeschlossen wird. Ob und in welcher Form eine Frau diesen Vertrauensschutz beanspruchen kann, erfährt sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
3. Rentenabschläge
Die vorgezogene Altersrente für Frauen ist niedriger als die Regelaltersrente. Für jeden Monat, den die Rente vor den 65. Geburtstag vorgezogen wird, wird die Regelaltersrente um je 0,3 % gekürzt. Diese Rentenkürzung ist dauerhaft, d.h. sie fällt mit dem Erreichen der Altersgrenze nicht weg und führt nach dem Tod der Versicherten auch zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente.
Vorgezogene Monate vor dem 65. Geburtstag |
Dauerhafte Kürzung der Rente um |
1 Monat |
0,3 % |
2 Monate |
0,6 % |
3 Monate |
0,9 % |
4 Monate |
1,2 % |
... |
... |
57 Monate |
17,1 % |
58 Monate |
17,4 % |
59 Monate |
17,7 % |
60 Monate |
18 % |
4. Praxistipp
Der Antrag sollte innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Monats, in dem die Rentenvoraussetzungen erfüllt werden, gestellt werden. Ansonsten wird Geld verschenkt. Antragsformulare gibt es bei den Rentenversicherungsträgern.
5. Wer hilft weiter?
Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger, welche auch individuelle Rentenberechnungen vornehmen.
6. Verwandte Links
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
Gesetzesquelle(n)
(§ 237 a SGB VI)
Letzte Aktualisierung am 26.04.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
Bewerten Sie die obigen Informationen (Schulnoten-System)












