Depressionen > Behinderung
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1. Das Wichtigste in Kürze
Bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen kann bei längerer Dauer (mehr als 6 Monate) vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt werden. Es ist in jedem einzelnen Fall abzuwägen, ob die Anerkennung als Schwerbehinderter eine Stigmatisierung und/oder Belastung darstellt, die dem Patienten zusätzliche Probleme bereiten kann, oder ob die Anerkennung hilfreich ist, weil dadurch Leistungen in Anspruch genommen werden können, die nur Schwerbehinderten offenstehen, z.B. in Zusammenhang mit der beruflichen Integration.
2. Versorgungsmedizinische Grundsätze
Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS).
Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" ersetzen seit 1.1.2009 die
"Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen
Entschädigungsrecht" und können beim Bundesjustizministerium unter
www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage_8.html eingesehen werden.
3. Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen
Nachfolgend die Anhaltswerte zu Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Folgen psychischer Traumen. Darunter sind auch Depressionen eingeordnet:
|
GdB/GdS |
Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen |
0 - 20 |
Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen) |
30 - 40 |
Schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit) mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten |
50 - 70 |
Schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit ) mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten |
80 - 100 |
4. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Behinderte/Schwerbehinderte
Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zugesprochen wurde. Unterstützung und Hilfen für Schwerbehinderte sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe geregelt. Nachfolgend eine Linkliste mit den wichtigsten Nachteilsausgleichen, die für Schwerbehinderte mit Depressionen in Frage kommen können:
Gleichstellung behindert/schwer behindert, um einen Arbeitplatz zur erlangen oder zu erhalten
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer
Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer
Arbeitstherapie und Belastungserprobung
Berufsfindung und Arbeitserprobung
Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
Ergänzende Leistungen zur Reha
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung
Steuervorteile für Schwerbehinderte
Wohngeld: erhöhter Freibetrag für Schwerbehinderte
5. Verwandte Links
Letzte Aktualisierung am 04.08.2010 Redakteur/in: Sabine Peter
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