Bei länger anhaltenden Depressionen kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Ab einem GdB von 50 erhalten Betroffene auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis. Damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können, gibt es für sie verschiedene Nachteilsausgleiche bei Behinderung.
Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätzen aus der Versorgungsmedizin-Verordnung. Diese enthalten allgemeine Beurteilungsregeln und Einzelangaben über die Höhe des GdB bzw. Grads der Schädigungsfolgen (GdS). Es handelt sich dabei nur um einen Orientierungsrahmen; die Berechnung ist vom Einzelfall abhängig.
Einen GdB gibt es nicht automatisch, wenn die Diagnose "Depression" gestellt wurde, sondern nur, wenn aus der Depression folgt, dass ein Mensch nicht mehr wie ein gesunder Mensch funktionieren bzw. am Leben teilhaben kann. Zur Bestimmung des GdB werden nicht nur die Folgen der Depression allein bewertet, sondern alle Funktionsbeeinträchtigungen bzw. Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben werden zusammen bewertet. Näheres unter Grad der Behinderung.
Nachfolgend die sog. Anhaltswerte zu Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Folgen psychischer Traumen aus den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Darunter sind auch Depressionen eingeordnet:
GdB/GdS |
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Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen) |
0-20 |
Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere depressive Störungen) |
30-40 |
Schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit) ... |
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... mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten |
50-70 |
... mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten |
80-100 |
Einen Teil der Hilfen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen gibt es nur mit einer sog. Schwerbehinderung. Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein GdB von mindestens 50 zugesprochen wurde, ab einem GdB von 30 ist eine sog. Gleichstellung möglich. Näheres unter Behinderung > Berufsleben. Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe geregelt. Nachfolgend eine Linkliste mit den wichtigsten Nachteilsausgleichen, die für Menschen mit Depressionen in Frage kommen können:
Behinderung > Berufsleben, z.B. Kündigungsschutz und Zusatzurlaub
Ergänzende Leistungen zur Reha
Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung