Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen sind Freibeträge, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Sie verdoppeln sich ab dem Veranlagungszeitraum 2021.
Die Pauschbeträge ab 2021 erhalten Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20.
Die Pauschbeträge bis inklusive Steuererklärung 2020 erhalten
Der Freibetrag kann
Grad der Behinderung (GdB) |
Jährlicher Pauschbetrag € – ab 1.1.2021 |
20 |
384 |
30 |
620 |
40 |
860 |
50 |
1.140 |
60 |
1.440 |
70 |
1.780 |
80 |
2.120 |
90 |
2.460 |
100 |
2.840 |
Merkzeichen H und Merkzeichen BI unabhängig vom GdB |
7.400 |
Für die Steuererklärung für das Jahr 2020 gelten die bisherigen Pauschbeträge:
Grad der Behinderung (GdB) |
Jährlicher Pauschbetrag € bis 31.12.2020 |
25 und 30 |
310 |
35 und 40 |
430 |
45 und 50 |
570 |
55 und 60 |
720 |
65 und 70 |
890 |
75 und 80 |
1.060 |
85 und 90 |
1.230 |
95 und 100 |
1.420 |
Merkzeichen H und Merkzeichen BI unabhängig vom GdB |
3.700 |
Anmerkung zur Tabelle 2020: Seit 1983 wird der Grad der Behinderung nur noch in Zehner-Schritten eingestuft. Das Finanzamt arbeitet noch mit den alten Tabellen, weil auch Menschen mit Behinderungen mit alten Einstufungen in Fünfer-Schritten erfasst werden müssen.
Die Pauschbeträge werden stets in voller Höhe gewährt, auch wenn die Voraussetzungen nicht während des ganzen Kalenderjahres vorgelegen haben. Wird der GdB verringert oder erhöht, gilt für das jeweilige Kalenderjahr der Pauschbetrag nach dem höchsten GdB.
Beim Pauschbetrag sind Nachweise für die einzelnen Aufwendungen nicht nötig. Übersteigen allerdings die tatsächlichen, zwangsläufigen Mehraufwendungen in der privaten Lebensführung des Menschen mit Behinderung die Pauschbeträge, ist es besser, auf den Pauschbetrag zu verzichten und die tatsächlichen Aufwendungen geltend zu machen. Diese müssen dann mit Belegen nachgewiesen werden.
Bei Kindern mit Behinderungen, die keine eigene Steuererklärung abgeben, können die Eltern den Pauschbetrag auf sich übertragen lassen. Voraussetzung ist, dass sie für das Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten (§ 33b Abs. 5 EStG).
Der Pauschbetrag eines Kindes mit Behinderungen wird jeweils zur Hälfte auf beide Elternteile übertragen, außer die Eltern wünschen beide eine andere Aufteilung. Wurde der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil übertragen, wird auch der Pauschbetrag des Kindes komplett auf diesen übertragen.
Das Behinderten-Pauschbetragsgesetz gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2021:
Näheres unter Behinderung > Steuervorteile.
Nachteilsausgleiche bei Behinderung
Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Gesetzesquelle: § 33b EStG