Das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis erhalten blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen.
Das Merkzeichen Bl wird erteilt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
Das Merkzeichen Bl ist ausschlaggebend für
Einen Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen finden Sie unter Merkzeichen.
Die Merkzeichentabelle gibt einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die mit den jeweiligen Merkzeichen verbunden sind.
Nachteilsausgleiche bei Behinderung
Gesetzesquellen: § 72 Abs. 5 SGB XII, Versorgungsmedizin-Verordnung A 6