Das Versorgungsamt stellt fest, ob eine Behinderung besteht und welcher Grad der Behinderung (GdB) und welche Merkzeichen einem Menschen mit Behinderungen zustehen. Es prüft u.a. auch die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis und für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen bei Behinderung.
Je nach Bundesland werden die Versorgungsämter unterschiedlich bezeichnet oder sind unterschiedlich benannten Behörden zugeordnet, z.B. "Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)", "Landesamt für Soziales und Versorgung" oder "Amt für soziale Angelegenheiten".
Bei den Versorgungsämtern gibt es einen medizinischen Dienst, der für medizinische Gutachten im Zusammenhang mit den Aufgaben des Versorgungsamts zuständig ist.
Die Adresse des zuständigen Versorgungsamts erfahren Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. im Familienratgeber der Aktion Mensch unter www.familienratgeber.de > Themen > Schwerbehinderung > Schwerbehindertenausweis > Versorgungsamt.
Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Gesetzesquellen: §§ 151 ff. SGB IX