Versorgungsamt

1. Aufgaben

Das Versorgungsamt stellt fest, ob eine Behinderung besteht und welcher Grad der Behinderung (GdB) und welche Merkzeichen einem Menschen mit Behinderungen zustehen. Es prüft u.a. auch die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis und für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen bei Behinderung.

Je nach Bundesland werden die Versorgungsämter unterschiedlich bezeichnet oder sind unterschiedlich benannten Behörden zugeordnet, z.B. "Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)", "Landesamt für Soziales und Versorgung" oder "Amt für soziale Angelegenheiten".

2. Versorgungsmedizinischer Dienst

Bei den Versorgungsämtern gibt es einen medizinischen Dienst, der für medizinische Gutachten im Zusammenhang mit den Aufgaben des Versorgungsamts zuständig ist.

3. Wer hilft weiter?

Die Adresse des zuständigen Versorgungsamts erfahren Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. im Familienratgeber der Aktion Mensch unter www.familienratgeber.de > Rechte und Leistungen > Schwerbehinderung > Versorgungsamt.

4. Verwandte Links

Integrationsamt

Behinderung

Schwerbehindertenausweis

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

 

Gesetzesquellen: §§ 151 ff. SGB IX

Letzte Bearbeitung: 05.02.2024

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