Träger der sozialen Entschädigung

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Träger der Sozialen Entschädigung sind seit 1.1.2024 zuständig für die Leistungen der Sozialen Entschädigung, z.B. für Opfer von Terroranschlägen, körperlichen Angriffen, sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung sowie für Impfgeschädigte und Opfer der beiden Weltkrieg. Dazu gehören auch Leistungen an deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende. Das Recht der Sozialen Entschädigung wurde zum 1.1.2024 reformiert. Vor dem 1.1.2024 waren die sog. Hauptfürsorgestellen und Versorgungsverwaltungen zuständig.

2. Wofür sind die Träger der Sozialen Entschädigung zuständig?

Die Träger der Sozialen Entschädigung sind seit 1.1.2024 zuständig für die Leistungen der Sozialen Entschädigung für Menschen, die durch einen der folgenden Umstände geschädigt wurden:

  • im SGB XIV genannte Gewalttat, z.B. körperlicher Angriff, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Menschenhandel, Geiselnahme, Vergiftung, erhebliche Vernachlässigung von Kindern
  • 1. oder 2. Weltkrieg
  • Ereignis im Zusammenhang mit dem Zivildienst, z.B. Unfall oder durch die Arbeit verursachte Krankheit
  • Schutzimpfung oder Gabe von Antikörpern bzw. Medikamenten zum Infektionsschutz

Geschädigte Menschen haben z.B. unter bestimmten Umständen Anspruch auf folgende Leistungen:

Die Träger der Sozialen Entschädigung sind auch zuständig für Leistungen an Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende. Diese haben z.B. Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Schnelle Hilfen, Näheres unter Soziale Entschädigung und unter Traumaambulanz
  • Besondere psychotherapeutische Leistungen
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Entschädigung für Hinterbliebene
  • Ausbildungsförderung

3. Reform des Rechts der Sozialen Entschädigung zum 1.1.2024

Die Hauptfürsorgestellen und Versorgungsverwaltungen waren bis 31.12.2023 zuständig für Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), d.h. für individuelle Leistungen an Kriegsopfer und Wehr- bzw. Zivildienstbeschädigte (Kriegsopferfürsorge), Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), Impfgeschädigte und Opfer staatlichen Unrechts in der DDR.

Zum 1.1.2024 gab es eine umfangreiche Reform, bei der das Recht der Sozialen Entschädigung im neu geschaffenen SGB XIV (14. Sozialgesetzbuch) geregelt wurde. Das BVG und das OEG wurden gleichzeitig aufgehoben, das heißt sie gelten nicht mehr, weil die geänderten Inhalte im SGB XIV stehen. Die Hauptfürsorgestellen und Versorgungsverwaltungen wurden dabei umbenannt und heißen jetzt Träger der Sozialen Entschädigung.

Über die Umbenennung der Hauptfürsorgestellen informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen unter www.bih.de > Soziale Entschädigung > Aktuelle Meldungen > Ab Januar 2024: Hauptfürsorgestellen und Versorgungsverwaltungen werden zu Trägern der Sozialen Entschädigung.

4. Verwandte Links

Soziale Entschädigung

Krankengeld der Sozialen Entschädigung

Behinderung

Integrationsämter

Schwerbehindertenausweis

Versorgungsamt

Letzte Bearbeitung: 01.01.2024

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