Merkzeichen

1. Das Wichtigste in Kürze

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kennzeichnen die Art der Behinderung und die damit verbundenen Leistungen und Vergünstigungen. Zuständig ist das Versorgungsamt.

2. Feststellung von Merkzeichen

Das Versorgungsamt stellt auf Antrag die Merkzeichen zusammen mit dem Grad der Behinderung (GdB) anhand der Versorgungsmedizin-Verordnung und auf Grundlage verschiedener anderer gesetzlicher Regelungen fest. In der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) ist aufgeführt, welche Merkzeichen es gibt und wo die rechtlichen Grundlagen dafür stehen (§§ 2 und 3 SchwbAwV). Besonders wichtig ist die Anlage 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung mit den sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.

3. Überblick über die Merkzeichen

Informationen zu den wichtigsten Merkzeichen:

Merkzeichen aG außergewöhnlich gehbehindert
Merkzeichen B Begleitung erforderlich
Merkzeichen Bl blind
Merkzeichen G gehbehindert
Merkzeichen Gl gehörlos
Merkzeichen H hilflos
Merkzeichen RF Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung
Merkzeichen TBl taubblind

 

4. Weitere Merkzeichen

Nachfolgend Beispiele von seltenen Merkzeichen. Detaillierte Auskünfte gibt auch hier das Versorgungsamt.

Kriegsbeschädigt für Kriegsbeschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von wenigstens 50 i.S.d. Bundesversorgungsgesetzes (BVG).
VB für Beschädigte mit einem GdS von wenigstens 50 nach Gesetzen, auf die das BVG anwendbar ist, z.B. Opfer von Gewalttaten oder Wehr-, Zivildienst- und Impfgeschädigte. Mit Merkzeichen "VB" besteht Anspruch auf Versorgung nach den Vorschriften des BVG.
EB bei GdS von wenigstens 50 und Entschädigung nach § 28 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) (§ 2 SchwbAwV).
1. KI Schwer kriegsbeschädigte Menschen dürfen, mit einem GdS von mindestens 70, die 1. Klasse von Zügen ohne Aufpreis benutzen.

 

5. Nachteilsausgleiche

Mit Klick auf Merkzeichen-Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die mit den einzelnen Merkzeichen verbundenen Nachteilsausgleiche.

6. Praxistipps

7. Wer hilft weiter?

Versorgungsamt

8. Verwandte Links

Grad der Behinderung

Schwerbehindertenausweis

Behinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

 

Rechtsgrundlagen: §§ 2, 3 SchwbAwV, Teil D der Versorgungsmedizin-Verordnung

Letzte Bearbeitung: 04.07.2022

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