Merkzeichen RF

1. Das Wichtigste in Kürze

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF haben Anspruch auf eine Rundfunkbeitragsermäßigung. In einigen Kommunen wird auch die Hundesteuer für ausgebildete Assistenzhunde, z.B. Blindenhunde, ermäßigt oder erlassen.

2. Voraussetzungen für das Merkzeichen RF

Das Merkzeichen RF erhält, wer mindestens eine der folgenden gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RBeitrStV):

  • blind oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 allein für die Sehbehinderung
  • hörgeschädigt und gehörlos oder eine ausreichende Verständigung über das Gehör ist auch mit Hörhilfen nicht möglich
  • Behinderung mit einem nicht nur vorübergehenden GdB von wenigstens 80, wenn die Behinderung die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen auf Dauer verunmöglicht

Ansonsten wird das Merkzeichen RF aber auch bei gesundheitlichen Härtefällen eingetragen, z.B. wenn ein Mensch mit Behinderung wegen eines besonderen psychischen Leidens ausnahmsweise an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen kann.

3. Rundfunkbeitragsermäßigung

Personen, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde, können beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ) eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 6,12 € pro Monat.

Näheres zur Antragsstellung unter Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung sowie unter www.rundfunkbeitrag.de > Informationen für Bürgerinnen und Bürger > Menschen mit Behinderung.

4. Praxistipps

  • Einen Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen finden Sie unter Merkzeichen.
  • Mit Klick auf Merkzeichen-Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die mit den jeweiligen Merkzeichen verbunden sind.
  • Der Sozialtarif der Deutschen Telekom, den Sie mit dem Merkzeichen RF nutzen können, ermäßigt nur die Anrufgebühren für einen Festnetzanschluss ohne Flatrate. Weder die Grundgebühr, noch die Internetgebühren oder Mobilfunkgebühren werden ermäßigt. Normale Tarife können günstiger sein. Näheres unter Telefongebührenermäßigung.

5. Wer hilft weiter?

Versorgungsamt (in manchen Bundesländern heißt es anders, z.B. Amt für Soziales und Versorgung)

6. Verwandte Links

Merkzeichen

Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung

Telefongebührenermäßigung

Grad der Behinderung

Nachteilsausgleiche bei Behinderung

 

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 1 Nr. 5 SchwbAwV i.V.m. § 4 Abs. 2 und Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Letzte Bearbeitung: 28.10.2025

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