Der Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF hat Anspruch auf eine Rundfunkbeitragsermäßigung und eine Telefongebührenermäßigung bei der Deutschen Telekom. In einigen Kommunen wird auch die Hundesteuer für ausgebildete Assistenzhunde, z.B. Blindenhunde, ermäßigt oder erlassen.
Das Merkzeichen RF erhält, wer die folgenden gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RBeitrStV):
Personen, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde, können beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ) eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,83 € pro Monat.
Näheres zur Antragsstellung unter Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung sowie unter www.rundfunkbeitrag.de > Informationen für Bürgerinnen und Bürger > Menschen mit Behinderung.
Kunden mit einem Festnetzanschluss bei der Deutschen Telekom, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF haben, können einen vergünstigten Sozialtarif beantragen. Näheres unter Telefongebührenermäßigung sowie unter www.telekom.de > Suchbegriff: "Sozialtarif" > Service: Wie kann ich für meinen Festnetz-Anschluss den Sozialtarif bestellen oder verlängern?.
Einen Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen finden Sie unter Merkzeichen.
Mit Klick auf Merkzeichen-Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die mit den jeweiligen Merkzeichen verbunden sind.
Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung
Nachteilsausgleiche bei Behinderung
Gesetzesquellen: § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - § 3 SchwbAwV