Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF haben Anspruch auf eine Rundfunkbeitragsermäßigung. In einigen Kommunen wird auch die Hundesteuer für ausgebildete Assistenzhunde, z.B. Blindenhunde, ermäßigt oder erlassen.
Das Merkzeichen RF erhält, wer mindestens eine der folgenden gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RBeitrStV):
Ansonsten wird das Merkzeichen RF aber auch bei gesundheitlichen Härtefällen eingetragen, z.B. wenn ein Mensch mit Behinderung wegen eines besonderen psychischen Leidens ausnahmsweise an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen kann.
Personen, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde, können beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ) eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 6,12 € pro Monat.
Näheres zur Antragsstellung unter Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung sowie unter www.rundfunkbeitrag.de > Informationen für Bürgerinnen und Bürger > Menschen mit Behinderung.
Versorgungsamt (in manchen Bundesländern heißt es anders, z.B. Amt für Soziales und Versorgung)
Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung
Nachteilsausgleiche bei Behinderung
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 1 Nr. 5 SchwbAwV i.V.m. § 4 Abs. 2 und Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag