Merkzeichen Gl

1. Das Wichtigste in Kürze

Das Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis erhalten gehörlose Menschen und Menschen mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit mit schwerer Sprachstörung. Damit sind verschiedene Vergünstigungen bzw. Leistungen verbunden.

2. Voraussetzungen für das Merkzeichen Gl

Menschen mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf das Merkzeichen Gl bei

  • Gehörlosigkeit
    oder
  • beidseitiger an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (Hörverlust von 80 bis 95 %) mit schwerer Sprachstörung (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz). Das betrifft in der Regel Menschen, bei denen die Schwerhörigkeit angeboren ist oder in der Kindheit erworben wurde.

Das gilt auch für Menschen, die mit Hörgeräten und/oder Cochlea-Implantaten versorgt sind und damit hören können. Die Gehörlosigkeit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit wird ohne Hörhilfen getestet.

3. Vergünstigungen mit dem Merkzeichen Gl

Das Merkzeichen Gl bringt folgende Nachteilsausgleiche:

Einen Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen finden Sie unter Merkzeichen.

Die Merkzeichen-Tabelle gibt einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die mit den jeweiligen Merkzeichen verbunden sind.

4. Praxistipp Gebärdentelefon

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet die „Info-Karte Gebärdentelefon“ mit Informationen für Gehörlose unter www.bmas.de > Suchbegriff „A418“.

5. Wer hilft weiter?

Versorgungsamt (in manchen Bundesländern heißt es auch anders, z.B. Amt für Soziales und Versorgung)

6. Verwandte Links

Merkzeichen

Grad der Behinderung

Nachteilsausgleiche bei Behinderung

 

Rechtsgrundlagen: Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (Teil D, Nr. 4), § 3 Nr. 4 SchwbAwV

Letzte Bearbeitung: 24.10.2025

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