Das Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis erhalten gehörlose Menschen und Menschen mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit mit schwerer Sprachstörung. Damit sind verschiedene Vergünstigungen bzw. Leistungen verbunden.
Menschen mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf das Merkzeichen Gl bei
Das gilt auch für Menschen, die mit Hörgeräten und/oder Cochlea-Implantaten versorgt sind und damit hören können. Die Gehörlosigkeit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit wird ohne Hörhilfen getestet.
Das Merkzeichen Gl bringt folgende Nachteilsausgleiche:
Einen Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen finden Sie unter Merkzeichen.
Die Merkzeichen-Tabelle gibt einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die mit den jeweiligen Merkzeichen verbunden sind.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet die „Info-Karte Gebärdentelefon“ mit Informationen für Gehörlose unter www.bmas.de > Suchbegriff „A418“.
Versorgungsamt (in manchen Bundesländern heißt es auch anders, z.B. Amt für Soziales und Versorgung)
Nachteilsausgleiche bei Behinderung
Rechtsgrundlagen: Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (Teil D, Nr. 4), § 3 Nr. 4 SchwbAwV