Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel

1. Das Wichtigste in Kürze

Als "Erleichterung im Personenverkehr" können Menschen mit Behinderungen Verkehrsmittel des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, das sind vor allem Busse, Bahnen, Züge und Fähren, vergünstigt oder kostenlos benutzen. Für den Nahverkehr gibt es Wertmarken für 6 oder für 12 Monate, die je nach Voraussetzung auch kostenlos sein können. Eine notwendige Begleitperson fährt umsonst mit.

2. Nahverkehr: Unentgeltliche Beförderung

Zum öffentlichen Nahverkehr zählen:

  • Straßenbahnen, Busse, U- und S-Bahnen
  • Züge der Deutschen Bahn in der 2. Klasse, die mit Verbundfahrschein benutzt werden können, im Nahverkehr im gesamten Bundesgebiet sowie anderen Eisenbahnen, die den Nahverkehr bedienen.
  • Schiffe im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr im Orts- und Nachbarschaftsbereich

 

Prinzipielle Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung sind:

  • Grün-oranger Schwerbehindertenausweis (diesen erhält man mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl, ansonsten ist der Schwerbehindertenausweis nur grün) und
  • Gültiges Beiblatt mit Wertmarke

 

Es gibt 2 Wertmarken:

  • Wert 46 € für die Beförderung für 6 Monate
  • Wert 91 € für die Beförderung für 12 Monate

Die Wertmarken, unabhängig ob kostenlos oder kostenpflichtig, müssen beim Versorgungsamt beantragt werden.

2.1. Kostenlose 91 €-Wertmarke

Schwerbehinderte Menschen erhalten ein weißes Beiblatt mit 91 €-Wertmarke kostenlos, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

2.2. Wertmarken gegen Bezahlung

Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, Merkzeichen aG oder Merkzeichen Gl erhalten ein weißes Beiblatt mit 91 €-Wertmarke oder 46 €-Wertmarke gegen Bezahlung.

3. Kostenlose Mitbeförderung

Personen, die unentgeltlich befördert werden, dürfen zusätzlich kostenlos mitnehmen:

  • Handgepäck
  • Rollstuhl, sofern das Verkehrsmittel diesen aufnehmen kann. Zu beachten ist, dass der Rollstuhl bei einer Busreise die Maße der ISO-Norm (Breite max. 70 cm, Länge max. 1,2 m, Gewicht max. 200 kg) nicht überschreiten sollte, bei einer Bahnreise gilt die gleiche Größe, aber bis zu 350 kg inkl. der Person im Rollstuhl.
  • Sonstige orthopädische Hilfsmittel, z.B. Rollator
  • Führhund

4. Ermäßigte Bahnfahrten

Eine BahnCard ermöglicht den Kauf von Bahnfahrkarten zum reduzierten Preis.

  • Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 können die BahnCard 50 und die BahnCard 25 zum ermäßigten Preis erwerben. Dies gilt auch für Menschen ab 65 Jahren und Personen, die eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen.
    Mit der BahnCard 50 gibt es 50 % Ermäßigung auf alle Normalpreise, mit der BahnCard 25 gibt es 25 %.
  • Rollstühle, Führhunde und orthopädische Hilfsmittel werden unentgeltlich befördert.
  • Die Platz- oder Abteilreservierung ist im Fernverkehr bei Merkzeichen B kostenlos, aber Online-Reservierungen sind kostenpflichtig. Im Nahverkehr ist auf gekennzeichnete Sitzplätze zu achten.

5. Notwendige ständige Begleitung

Die notwendige Begleitperson fährt kostenlos mit, wenn im Schwerbehindertenausweis ein Merkzeichen B mit dem Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" oder "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" eingetragen ist. Die Platz- oder Abteilreservierung ist im Fernverkehr bei Merkzeichen B kostenlos, aber Online-Reservierungen sind kostenpflichtig.

Diese Regelung gilt für die Deutsche Bahn und ihre Verbundpartner. Bei privaten Unternehmen oder Anbietern aus dem Ausland gelten ggf. abweichende Regelungen.

Wenn die Begleitperson den Menschen mit Behinderung bei dessen Berufsausübung und auf Dienstreisen begleitet, steht sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wenn die Begleitperson den Hinweg zu einer stationären Rehamaßnahme begleitet (kostenlos) und dann alleine zurückreist, werden die Kosten für die Rückreise vom Rehaträger erstattet, Näheres unter Reisekosten. Entsprechendes gilt für die Hinreise zum Rehaort bei Abholung des Menschen mit Behinderung.

6. Praxistipps

  • Informationen zu den Services und Vergünstigungen für mobilitätseingeschränkte Reisende bietet die Deutsche Bahn unter www.bahn.de > Info & Services > Ihre individuelle Reise > Barrierefreies Reisen.
  • Auf www.einfach-teilhaben.de > Mobilität und Freizeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt es viele weitere nützliche Tipps und Hinweise rund ums Reisen.
  • Wer Anspruch auf eine Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr hat und diese für Fahrten zu einer beruflichen oder medizinischen Reha nutzt, bekommt die Kosten für die Wertmarke(n) vom Rehaträger erstattet, wenn dies günstiger ist als entsprechende Fahrkarten.

7. Wer hilft weiter?

8. Verwandte Links

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Kraftfahrzeughilfe

Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

 

Rechtsgrundlagen: §§ 228 ff. SGB IX

Letzte Bearbeitung: 03.01.2023

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