Die unabhängige Teilhabeberatung wurde durch das sog. Bundesteilhabegesetz deutschlandweit eingeführt. Die Beratungsstellen informieren kostenlos und unabhängig Menschen mit jeder Form von Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen zu all ihren Anfragen. Inhalt der Beratung ist z.B., welche Teilhabeleistungen es gibt, wer zuständig ist und welche Rechte der Betroffene hat. Die unabhängige Teilhabeberatung besteht ergänzend neben dem Anspruch auf Beratung durch die jeweiligen Reha-Träger.
Um stärker auf die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Leistungsberechtigten eingehen zu können, fördert der Bund seit 1.1.2018 den Aufbau eines unabhängigen Netzwerks von Beratungsstellen. "Unabhängig" meint vor allem, dass die Beratung frei von den finanziellen Interessen der Kostenträger ist. Offiziell heißt das Angebot "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung".
Die Förderrichtlinien sowie die fachliche Unterstützung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollen Standards für eine deutschlandweit vergleichbare, qualifizierte Beratung schaffen.
Betroffene kennen die Hindernisse, bürokratischen Stolperfallen und Hemmschwellen aus eigener Erfahrung. Deshalb beraten in den unabhängigen Teilhabeberatungsstellen möglichst Menschen mit Behinderungen andere Betroffene und deren Familien (sog. Peer Counseling).
Die unabhängige Teilhabeberatung soll insbesondere vor einer Antragstellung stattfinden. Bei Bedarf werden Betroffene jedoch auch während des Teilhabeplanverfahrens beraten.
Wesentliche Inhalte der unabhängigen Teilhabeberatung sind:
Eine rechtliche Begleitung während Widerspruchs- oder Klageverfahren ist nicht vorgesehen. Wer für die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht selbst aufkommen kann, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe.
Die Beratungsstellen sind flächendeckend in ganz Deutschland verteilt. Für Menschen, die einen besonderen Beratungsbedarf haben, z.B. wegen Seh- oder Hörbehinderungen, werden überregionale Beratungsmöglichkeiten bereitgestellt.
Im Internet gibt es immer mehr Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen. Mitarbeiter der Caritas z.B. beraten vertraulich und kostenlos in der Online-Beratung bei Behinderung und psychischen Erkrankungen. Weitere Informationen unter www.caritas.de > Hilfe und Beratung > Online-Beratung > Behinderung und psychische Erkrankung.
Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Gesetzesquellen: § 32 SGB IX