"Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" ist der Titel des Sozialgesetzbuches IX. Darin werden 3 große Themenkomplexe behandelt: die Rehabilitation, die Eingliederungshilfe und das Schwerbehindertenrecht. Ziel aller Leistungen ist, dass Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen können. Insgesamt ist "Reha und Teilhabe" ein sehr komplexes Thema. Das liegt unter anderem daran, dass unterschiedliche Kostenträger dafür zuständig sein können und dass sich deshalb Bestimmungen zu Reha, Teilhabe und Behinderung auch in anderen Sozialgesetzbüchern finden.
Näheres zu Rehabilitation und zu Behinderung.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) tritt seit 2017 und bis 2023 stufenweise in Kraft. Es reformiert insbesondere das SGB IX. Die Änderungen sollen die Selbstbestimmung und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern und umfassen z.B. Verfahrenserleichterungen, unabhängige Teilhabeberatungsstellen, mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten und bessere Einkommens- und Vermögensanrechnungen.
Die Begrifflichkeiten in diesem Bereich des Sozialrechts gehen fließend ineinander über und führen zu vielen Unklarheiten und Missverständnissen. Deshalb hier einige praxisrelevante Klärungen (keine sozialrechtlichen Definitionen):
Benötigen Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen mehrere unterschiedliche Reha- und/oder Teilhabeleistungen von einem oder mehreren Trägern, ist seit 1.1.2018 im Rahmen des BTHG ein einziger Reha-Antrag ausreichend. Der sog. leistende Träger, z.B. die Agentur für Arbeit, koordiniert alle Maßnahmen im sog. Teilhabeplanverfahren. Dadurch werden bei Bedarf mehrere Leistungen wie aus einer Hand gewährt und die individuelle Situation jedes Antragstellers wird berücksichtigt.
Wer der richtige Reha-Träger ist und wie lange die Entscheidung über einen bereits eingereichten Reha-Antrag maximal dauern darf (Fristen), wird im Rahmen der Zuständigkeitsklärung beantwortet.
Nachfolgend eine alphabetische Linkliste der Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe:
Anschlussheilbehandlung nach Krankenhausaufenthalt
Arbeitstherapie und Belastungserprobung
Behinderung > Bildung und Ausbildung
Behinderung > Leistungen zur Mobilität
Beschäftigungssicherungszuschuss Minderleistungsausgleich
Eignungsabklärung und Arbeitserprobung
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Sozialhilfe)
Elternassistenz für Eltern mit Behinderungen
Entwöhnungsbehandlung für Suchtkranke
Ergänzende Leistungen zur Reha
Frühförderung von Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Kindern
Geriatrische Rehabilitation für ältere Menschen
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel
Onkologische Nachsorgeleistungen
Rehabilitation > Zuständigkeit
Reha-Sport und Funktionstraining
Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung
Sozialversicherung bei beruflicher Reha und WfbM
Sozialmedizinische Nachsorge für Kinder bis 14
Sozialpädiatrische nichtärztliche Leistungen
Stufenweise Wiedereingliederung
Werkstätten für behinderte Menschen und andere Leistungsanbieter
Der zuständige Reha-Träger und die Unabhängige Teilhabeberatung.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) bietet unter www.ansprechstellen.de eine Adressdatenbank mit Ansprechstellen für Fragen und Informationen zur Rehabilitation und Teilhabe.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
Gesetzesquellen: SGB IX, BTHG