Mütter und Väter haben Anspruch auf eine Reha in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder anderen geeigneten Einrichtungen, wenn diese medizinisch notwendig ist. Sie kann auch als Mutter/Vater-Kind-Maßnahme erfolgen und alle 4 Jahre beantragt werden.
Die Reha für Mütter bzw. Väter umfasst Reha-Maßnahmen in stationären Einrichtungen, die mit spezifischen therapeutischen Angeboten auf die Störungs- und Krankheitsbilder eingehen. Neben der Behandlung der Erkrankung werden psychologische, psychosoziale und gesundheitsfördernde Hilfen erbracht, insbesondere bei Problemsituationen in der Familie.
Damit die Krankenkasse die Kosten einer Reha für Mütter und Väter (samt Kind) übernimmt, muss diese aus medizinischen Gründen erforderlich sein. Daneben muss eine aktuelle Erziehungsverantwortung für Kinder unter 18 Jahren bestehen, bei Kindern mit Behinderungen auch länger. Dies umfasst auch Stief- und Pflegekinder.
Es gelten die Voraussetzungen zur Medizinischen Rehabilitation.
Als Mutter/Vater-Kind-Leistung (bekannt als Mutter-Kind-Kur) kann die Rehabilitation stattfinden, wenn
Die Mitnahme eines Kindes zur eigenen Rehabilitation ist in der Regel bis zum 12. Lebensjahr möglich, in besonderen Fällen auch bis zum 14. Bei Kindern mit Behinderungen gibt es keine Altersgrenze.
Die Kosten einer Mutter-/Vater-Kind-Reha werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Die Rentenversicherung ist nur dann zuständig, wenn die Erwerbsfähigkeit der Mutter/des Vaters eingeschränkt oder gefährdet ist.
In der Krankenversicherung beträgt die Zuzahlung ab Vollendung des 18. Lebensjahres täglich 10 €. Versicherte können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlung durch die Krankenkasse befreien lassen. Näheres unter Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung. Vor allem bei Geringverdienenden lohnt es sich, rechtzeitig bei der Krankenkasse einen Antrag zu stellen, da dann möglicherweise nicht die komplette Zuzahlung zu einer Reha-Maßnahme geleistet werden muss.
In der Rentenversicherung beträgt die Zuzahlung ab Vollendung des 18. Lebensjahres täglich 10 €, maximal für 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Manche Personenkreise sind von diesen Zuzahlungen befreit, andere können sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen, Näheres unter Zuzahlungen Rentenversicherung.
Medizinische Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter (§ 41 SGB V) werden auf dem Muster 61 "Beratung zu medizinischer Rehabilitation/Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers" verordnet. In der Regel ist die Krankenversicherung zuständiger Kostenträger. Ist die Erwerbsfähigkeit der Mutter/des Vaters gefährdet, ist die Rentenversicherung zuständig. Dann können Kinder unter 12 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen zur eigenen Kur mitgenommen werden.
Die Mutter-/Vater-Kind-Reha als Vorsorgeleistung der Krankenkasse (Näheres siehe Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren unter "Vorsorgekur für Mütter und Väter") wird bundesweit mit dem Formular 64 "Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter oder Väter gemäß § 24 SGB V" beantragt. Der behandelnde Arzt füllt dieses gemeinsam mit der Mutter/dem Vater aus. Wenn die Krankenkasse mit Hinweis auf die Rentenversicherung ablehnt oder den Antrag an die Rentenversicherung weiterleitet, ist es sinnvoll die Rentenversicherung direkt zu kontaktieren und mitzuteilen, dass eine Mutter/Vater-Kind-Kur als Vorsorgeleistung und keine Reha-Maßnahme der Rentenversicherung beantragt wurde.
Die Mutter/Vater-Kind-Leistungen dürfen nur in Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder in gleichartigen Einrichtungen durchgeführt werden. Diese müssen einen Versorgungsvertrag mit den Sozialversicherungsträgern haben.
Zur Wahl der Reha-Einrichtung siehe Medizinische Rehabilitation > Antrag.
Väter und ihre Kinder werden in bestimmten Kliniken des Müttergenesungswerks oder in gleichartigen Einrichtungen aufgenommen. Es gibt Kliniken, die zu bestimmten Zeiten ausschließlich Vater-Kind-Kuren anbieten oder parallele Vater-Kind-Gruppen die zeitgleich mit Mutter-Kind-Kuren durchgeführt werden.
Weitere Informationen bietet die Elly Heuss-Knapp-Stiftung unter www.muettergenesungswerk.de > Kur für mich > Vater-Kind-Kur.
Eine Reha für Mütter/Väter mit oder ohne Kind dauert in der Regel 3 Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich und muss vom Arzt in der Rehaklinik beim jeweiligen Träger beantragt und begründet werden.
Zwischen 2 bezuschussten Rehabilitationen muss in der Regel ein Zeitraum von 4 Jahren liegen.
Ausnahmen gibt es nur bei medizinisch dringender Erforderlichkeit.
Adressen der Träger vor Ort und der Einrichtungen vermitteln das Müttergenesungswerk und die Vermittlungs- und Beratungsstellen der Arbeiterwohlfahrt, des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, des Deutschen Roten Kreuzes, der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. und die Caritas.
Unter www.muettergenesungswerk.de > Beratungsstelle finden können Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden. Diese Einrichtungen beraten, helfen bei der Suche nach der geeigneten Einrichtung und beim Ausfüllen der Formulare.
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Pflegende Angehörige > Entlastung
Elternassistenz für Eltern mit Behinderungen
Gesetzesquelle: §§ 24, 41 SGB V