Familienorientierte Rehabilitation

1. Das Wichtigste in Kürze

Familienorientierte Rehabilitation (FOR) ist eine stationäre medizinische Rehabilitation ("Kur") für ein schwerst chronisch krankes Kind, bei der das Kind von seiner Familie begleitet wird. Die familienorientierte Rehabilitation ist eine Form der Kinderheilbehandlung (Kinderrehabilitation) und wird von der Kranken- oder Rentenversicherung übernommen.

2. Voraussetzungen

Für eine familienorientierte Reha gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Kind leidet an einer schwersten chronischen Erkrankung, z.B. Krebserkrankung oder Mukoviszidose, oder hatte eine Herzoperation oder Organtransplantation
    und
  • die Alltagsaktivitäten der Familie werden durch die Krankheit des Kindes erheblich beeinträchtigt
    und
  • die Mitaufnahme der Familienangehörigen trägt maßgeblich zum Rehabilitationserfolg des erkrankten Kindes bei (eine eigene Rehabilitationsbedürftigkeit der Familienangehörigen ist nicht erforderlich).
    und
  • es muss die Notwendigkeit und Möglichkeit der Beratung und Schulung sowie der medizinisch-psychologischen Betreuung der Angehörigen bestehen.

 

Wenn die Erwerbsfähigkeit des Kindes durch die Erkrankung gefährdet ist und die familienorientierte Rehabilitation dagegen wirken kann, dann wird die FOR von der Rentenversicherung übernommen.

Eine familienorientierte Rehabilitation kann nicht nur einmal durchgeführt werden. Wenn sich der Gesundheitszustand des erkrankten Kindes verschlechtert hat und sich das erneut beziehungsweise verstärkt auf die Familie auswirkt, können die Voraussetzungen für eine familienorientierte Reha abermals vorliegen.

Familienorientierte Reha kann nur Angehörigen gestattet werden, als Angehörige gelten in der Regel Eltern/Erziehungsberechtigte und Geschwister des erkrankten Kindes. Als Familienangehörige werden zudem alle betrachtet, die wie eine Familie zusammenleben, also z.B. auch Stiefgeschwister, Stiefeltern oder unverheiratete Partner.

3. Antrag und Kostenübernahme

Leistungen der familienorientierten Rehabilitation sind eine Form der Kinderrehabilitation (Kinderheilbehandlung) und müssen vom Arzt verordnet werden. Näheres unter Medizinische Rehabilitation > Antrag. Zuständig sind gleichrangig die Krankenversicherung und die Rentenversicherung.

Der Reha-Antrag ist schriftlich zu stellen und enthält, neben der ärztlichen Verordnung, ein Gutachten des behandelnden Arztes und ggf. des psychosozialen Dienstes, mit Begründung der Notwendigkeit der familienorientierten Rehabilitation.

Geht bei einem der beiden Kostenträger ein Antrag ein, koordiniert dieser das Antragsverfahren, unabhängig von seiner Zuständigkeit.

4. Praxistipps

5. Wer hilft weiter?

Krankenkassen und Rentenversicherungsträger, Reha-Einrichtungen, die familienorientierte Reha anbieten, und bei Kindern mit Behinderungen auch die unabhängige Teilhabeberatung.

6. Verwandte Links

Medizinische Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter

Kinderheilbehandlung

Betreuung kranker Kinder

 

Gesetzesquellen: § 40 Abs. 2 SGB V - §§ 15a, 31 SGB VI

Letzte Bearbeitung: 30.06.2023

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