Geriatrische Reha-Einrichtungen sind besonders auf ältere Patienten mit mehreren Erkrankungen ausgerichtet. Die geriatrische Rehabilitation gibt es in ambulanter und stationärer Form. Es muss genau geprüft und begründet werden, ob es sich um einen geriatrischen Patienten handelt. Wenn nicht, muss stattdessen eine Anschlussheilbehandlung oder eine Medizinische Rehabilitation beantragt werden.
Die Geriatrie beschäftigt sich mit den Krankheiten des alternden und alten Menschen. Nicht jeder ältere Patient ist gleichzeitig ein geriatrischer Patient.
Von einem geriatrischen Patient wird gesprochen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Geriatrische Patienten müssen aufgrund von Mehrfacherkrankung und Komplikationen oft akutmedizinisch behandelt bzw. überwacht und gleichzeitig rehabilitativ behandelt werden.
Folgende Ereignisse können typischerweise eine geriatrische Rehabilitation erfordern:
Im Mittelpunkt steht die Einschätzung (Assessment) zur Situation des Patienten durch ein Team aus verschiedenen Fachrichtungen. Die geriatrische Rehabilitation kann, je nach individuellem Bedarf, unter anderem folgende Maßnahmen umfassen:
Ziel der geriatrischen Rehabilitation ist, dass ältere Menschen trotz Erkrankungen und Einschränkungen eine größtmögliche Selbstständigkeit erreichen bzw. sich diese erhalten können.
Konkrete Rehabilitationsziele sind z.B.:
Eine geriatrische Rehabilitation kann sowohl ambulant als auch stationär in einer darauf spezialisierten und passend ausgestatteten Einrichtung stattfinden.
Die mobile geriatrische Reha ist eine Sonderform der ambulanten geriatrischen Rehabilitation. Sie wird durch ein interdisziplinäres Team in der häuslichen Umgebung erbracht. Einzelheiten über Voraussetzungen und Indikationskriterien enthalten die "Rahmenempfehlungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation" des MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen). Download unter www.mds-ev.de > Richtlinien/Publikationen > Rehabilitation.
Die Voraussetzungen für eine geriatrische Rehabilitation sind:
Ausschlusskriterien für die geriatrische Rehabilitation sind u.a.:
Der Hausarzt oder das Krankenhaus senden den Antrag und die Verordnung der geriatrischen Reha inklusive ärztlicher Begründung an die zuständige Krankenkasse. Der Patient kann eine zugelassene und zertifizierte Reha-Einrichtung selbst wählen. Sind die Kosten höher als bei den Vertragseinrichtungen der Krankenkasse, zahlt der Patient die Mehrkosten. Näheres unter Medizinische Rehabilitation > Antrag.
Kostenträger ist die Krankenkasse.
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) prüft gegebenenfalls, ob die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Zuzahlung beträgt 10 € täglich bei ambulanter und stationärer geriatrischen Reha, begrenzt auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr.
Gesetzesquellen: § 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V - § 107 Abs. 2 SGB V