Ergotherapie

1. Das Wichtigste in Kürze

Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen mit eingeschränkter oder bedrohter Handlungsfähigkeit bei Krankheit bzw. Behinderung, um sie bei der Arbeit, in der Schule, in der Freizeit und bei der Selbstversorgung zu stärken. Für Ergotherapie von der Krankenkasse müssen Versicherte eine Zuzahlung leisten, im Rahmen der Unfallversicherung nicht.

2. Formen der Ergotherapie

Folgende Formen der Ergotherapie können verordnet werden:

  • Motorisch-funktionelle Behandlung bei Problemen mit der Bewegung
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung bei Problemen mit der Wahrnehmung
  • Ergotherapeutische Schienen bei der motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung:
    • bewegliche Schienen zur Unterstützung von Körperfunktionen
    • feste Schienen zur Fixierung oder Lagerung
  • Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch orientierte Behandlung bei Problemen mit dem Denken, z.B. Konzentrationsproblemen oder Gedächtnisproblemen
  • Psychisch-funktionelle Behandlung bei psychischen Problemen
  • Thermische Anwendungen: Eine Behandlung mit Wärme oder Kälte kann die Ergotherapie ergänzen.

3. Ergotherapeutische Methoden

Es gibt sehr viele ergotherapeutische Methoden. Dazu zählen spezielle förderliche Aktivitäten, Förderung der Anpassung an die Umwelt und Beratung.

Beispiele:

  • Training von Alltagsaktivitäten, z.B. nach dem Bobath-Konzept
  • Kreativtherapie
  • Interaktionsübungen: Der soziale Umgang mit Menschen in bestimmten Situationen wird in Gruppen geübt.
  • Training mit technischen Hilfsmitteln
  • Hirnleistungstraining, z.B. mit Therapiesoftware
  • Koordinationstraining
  • Sensorische Integrationstherapie nach Jean Ayres

4. Ziele einer Ergotherapie

  • Handlungsfähigkeit im Alltag
  • gesellschaftliche Teilhabe
  • Verbesserung der Lebensqualität

5. Anwendungsbereiche einer Ergotherapie

Ergotherapie hat vielfältige Anwendungsbereiche bei Krankheiten und/oder Behinderungen in jedem Lebensalter.

Beispiele:

6. Verordnung und Zuzahlung bei Ergotherapie

6.1. Ergotherapie von der Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Ergotherapie, wenn sie kassenärztlich verordnet wurde. In der Regel müssen Volljährige 10% der Kosten, zuzüglich 10 € je Verordnung zuzahlen.

Die Ergotherapie ist ein sog. Heilmittel. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtline vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten. Näheres zu den erstattungsfähigen Heilmitteln im Allgemeinen, Kostenübernahme und Zuzahlungen unter Heilmittel.

6.2. Ergotherapie von der Unfallversicherung

Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit trägt der Unfallversicherungsträger die Kosten für eine deshalb notwendige Ergotherapie. Eine Zuzahlung fällt dann nicht an.

Soll die Ergotherapie vom Unfallversicherungsträger gezahlt werden, so darf sie nur vom sog. Durchgangsarzt (kurz D Arzt) oder einem der folgenden Ärzte verordnet werden:

  • bei der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassener Handchirurg
  • vom D-Arzt oder dem zugelassenen Handchirurg hinzugezogener Arzt einer anderen Fachrichtung
  • bei Berufskrankheiten mit Zustimmung der Unfallversicherung der jeweils behandelnde Arzt

Daneben dürfen auch Ärzte in einer Einrichtung der berufsgenossenschaftlichen stationären Weiterbehandlung (= stationäre Reha der Unfallversicherung) Ergotherapie auf Kosten der Unfallversicherung verordnen.

6.3. Ergotherapie inklusive

Für Ergotherapie im Rahmen von Krankenhausbehandlungen und Medizinischer Rehabilitation fällt keine extra Zuzahlung an. Wer allerdings in einem Pflegeheim (vollstationäre Pflege) oder in einer anderen stationären Einrichtung lebt, braucht eine Verordnung und leistet die oben angeführte Zuzahlung.

7. Behandlungsorte bei Ergotherapie

Ergotherapie gibt es an verschiedenen Orten z. B.:

  • in einer Klinik im Zusammenhang mit einem stationären oder teilstationären Aufenthalt

8. Dauer einer Ergotherapie

Üblich ist, dass zunächst 10 Behandlungseinheiten verordnet werden, die jeweils 30-60 Minuten dauern. Ist die Ergotherapie dann weiterhin nötig, werden weitere 10 Einheiten verordnet. Empfohlen ist, dass die Ergotherapie 1–3 Mal pro Woche stattfindet.

Die folgende Tabelle zeigt die übliche Zahl der Einheiten, die verordnet werden können. Wenn mehr als 10 Behandlungseinheiten auf einmal verordnet werden können, ist das extra angegeben.

Diagnosegruppe

Verordnungsmenge

Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen Schädigungen)

Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 20 Einheiten

Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen und sensomotorisch-perzeptiven Schädigungen)

Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 30 Einheiten

System- und Autoimmunerkrankungen mit Bindegewebe-, Muskel- und Gefäßbeteiligung (mit motorisch-funktionellen/ sensomotorisch-perzeptiven Schädigungen)

Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 30 Einheiten

ZNS-Erkrankungen (Gehirn), Entwicklungsstörungen

Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 40 Einheiten

bis zu 60 Einheiten, längstens bis zum 18. Geburtstag

ZNS-Erkrankungen (Rückenmark), Neuromuskuläre Erkrankungen

Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 40 Einheiten

Periphere Nervenläsionen, Muskelerkrankungen

Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 20 Einheiten

Entwicklungs-, Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend

Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 40 Einheiten

Neurotische, Belastungs-, somatoforme und Persönlichkeitsstörungen

Höchstmenge je Verordnung: bis zu 20 Einheiten

Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 40 Einheiten

Wahnhafte und affektive Störungen, Abhängigkeitserkrankungen

Höchstmenge je Verordnung: bis zu 20 Einheiten

Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 40 Einheiten

Dementielle Syndrome

Orientierende Behandlungsmenge: bis zu 40 Einheiten


Die Angaben entsprechen den Richtwerten des Heilmittelkatalogs. Die Angaben für Ergotherapie finden sich in der Heilmittelrichtlinie ab Seite 88, Download unter www.g-ba.de > Richtlinien > Heilmittel-Richtlinie.

9. Ablauf einer Ergotherapie

Die Ergotherapie beginnt in der Regel mit einem Aufnahmegespräch, bei der ein fester Behandler die Befunde für die Ergotherapie erhebt und bei Bedarf Angehörige in die Therapieplanung einbezieht. Der Ergotherapeut erfragt die Ziele des Patienten und auf dieser Basis werden das Vorgehen und die Art der Behandlung abgesprochen und Fragen geklärt.

Während der Ergotherapie richtet sich der Ergotherapeut danach, wie es der Person geht, die sich behandeln lässt. Schließlich wird überprüft, ob bzw. inwieweit die Ziele der Ergotherapie erreicht wurden und ob eine Fortsetzung der Behandlung nötig ist.

10. Praxistipp

Beim Deutschen Verband Ergotherapie können Sie unter https://dve.info > Service > Ergotherapeutische Praxen, Suche nach einer Praxis für Ergotherapie in Ihrer Nähe suchen.

11. Wer hilft weiter?

Krankenkassen oder Unfallversicherungsträger

12. Verwandte Links

Heilmittel

Heilmittel > Therapiebesuch zu Hause

Ärztliches Rezept

Frühförderung von Kindern mit Behinderungen

Geriatrische Rehabilitation

Letzte Bearbeitung: 26.04.2023

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