Die Behandlung chronischer Schmerzen besteht aus mehreren Bausteinen und wird „multimodale Therapie“ oder „spezielle Schmerztherapie“ genannt. Dazu zählen z.B. medikamentöse Therapie, Physiotherapie, Ergotherapie, Psychotherapie sowie minimal-invasive und operative Verfahren. Wichtig sind zudem aktive Bewältigungsstrategien und die Aufklärung des Patienten über die Bedeutung psychosozialer Faktoren.
Medikamente sind ein wichtiger Teil der Schmerztherapie und bilden häufig die Grundlage für andere Bausteine der Schmerzbehandlung.
Abhängig von der Schmerzart können verschiedene Medikamente eingesetzt werden:
Die Krankenkasse übernimmt bei verordnungspflichtigen Medikamenten in der Regel die Kosten. Bei vielen Medikamenten müssen jedoch Zuzahlungen geleistet werden. Näheres unter Arznei- und Verbandmittel > Zuzahlung und Befreiung.
Cannabinoide sind chemische Verbindungen, die auch im menschlichen Körper vorkommen (sog. Endocannabinoide). Werden dem Körper zusätzliche Cannabinoide zugeführt, wirken sie u.a. schmerzlindernd. Näheres unter Medizinisches Cannabis.
Physiotherapie hat das Ziel, die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Bei Schmerzpatienten soll sie vor allem Bewegungsangst und Verspannungen abbauen, Muskeln stärken und ein optimales Bewegungsverhalten trainieren. Auch physikalische Verfahren können helfen, Schmerzen zu lindern.
Zu den physiotherapeutischen Verfahren zählen z.B.:
Beim chronischen Schmerzsyndrom beinhaltet die Erst-Verordnung in der Regel 6 Einheiten, die bei Bedarf bis zu einer Gesamtverordnung von 18 Einheiten erweitert werden kann.
Vielen Schmerzpatienten hilft auch ein gezieltes Training der Muskulatur durch Reha-Sport und Funktionstraining. Dadurch können Schmerzen, die durch Fehlhaltungen und Verspannungen entstehen, reduziert werden.
Ergotherapie unterstützt Patienten, die in ihrer Handlungsfähigkeit, z.B. durch Schmerzen bei bestimmten Bewegungsabläufen, eingeschränkt sind. Durch Beratung und spezifische Übungen sollen die Fähigkeiten der Betroffenen wiederhergestellt werden. Ziel der Ergotherapie bei Schmerzpatienten ist das Üben von schmerzarmen Bewegungsabläufen oder Ersatzbewegungen, wenn der Schmerz bestimmte Bewegungsabläufe verhindert.
Die Maßnahmen der Physiotherapie und Ergotherapie sind anerkannte Heilmittel und können vom Arzt verordnet werden. Der Patient muss 10 % der Kosten zuzüglich 10 € je Verordnung zuzahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich, Näheres unter Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung.
Die Akupunktur ist eine Behandlungsmethode der traditionellen chinesischen Medizin. Durch Reizung ausgewählter Akupunkturpunkte kann die Weiterleitung von Schmerzimpulsen unterdrückt und die Ausschüttung der schmerzhemmenden Endorphine aktiviert werden. Näheres unter Akupunktur bei chronischem Schmerz.
Psychische Erkrankungen, vor allem Depressionen, können das Schmerzerleben und die Schmerzempfindlichkeit beeinflussen.
Die Krankenkasse übernimmt bei psychischen Erkrankungen die Behandlungskosten für bestimmte psychotherapeutische Verfahren, Näheres unter Psychotherapie.
Bei chronischen Schmerzen wird in der Regel ein (kognitiv-)verhaltenstherapeutischer Ansatz gewählt. Ziel ist zu lernen, wie Verhaltensweisen, die den Schmerz verstärken, gezielt verändert werden können.
Bei Schmerzen werden vor allem Entspannungsmethoden eingesetzt, entweder in der physikalischen oder in der psychologischen Behandlung. Sie reduzieren Verspannungen und Stress, wirken auf Körper und Seele und können den Schmerz reduzieren. Viele Methoden können Patienten selbst erlernen und gezielt einsetzen. Anleitung zu den verschiedenen Entspannungsmöglichkeiten geben z.B. Reha-Kliniken, Ergo- und Physiotherapeuten oder Ärzte.
Zu den Entspannungsverfahren, die in der Schmerztherapie eingesetzt werden, zählen z.B.:
Eingesetzt werden auch Hypnose, Tai-Chi, Qigong, Feldenkrais-Methode, Imaginations- und Meditationstechniken. Mit diesen Methoden gehen Patienten "auf Abstand" zu ihren Schmerzen.
Von diesen Entspannungsmethoden werden die progressive Muskelentspannung nach Jacobson und das Autogene Training von der Krankenkasse übernommen, wenn es von entsprechend qualifizierten Ärzten angeboten wird. Näheres unter Psychosomatische Grundversorgung.
Darüber hinaus bieten viele Krankenkassen im Rahmen ihrer Bonusprogramme und Präventionskurse eine teilweise oder komplette Kostenerstattung für Entspannungskurse an, die z.B. an Volkshochschulen, bei Sportvereinen, in Fitnessstudios und in Ergo- und Physiotherapiepraxen angeboten werden. Näheres unter Prävention.
Auch die Kosten für sog. "Gesundheits-Apps" können unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden, Näheres unter Digitale Versorgung.
Bei chronischen Schmerzen können minimal-invasive Verfahren durchgeführt werden. Im Unterschied zu herkömmlichen Operationen greifen minimal-invasive Verfahren sehr gering in den Körper ein und können deshalb ambulant durchgeführt werden.
Zu den minimal-invasiven Verfahren zählen z.B.:
Eine Operation kann in bestimmten Situationen chronische Schmerzen langfristig lindern. Sie birgt aber auch Risiken. Eine Beschwerdefreiheit kann nicht garantiert werden.
Zu den konventionell-operativen Verfahren bei chronischen Schmerzen zählt z.B. die Bandscheibenoperation. Dabei wird meist Bandscheibengewebe entfernt, um gereizte Nerven zu entlasten. Bandscheiben-Operationen werden in der Regel erst dann durchgeführt, wenn konservative Methoden, z.B. physiotherapeutische Maßnahmen, keine ausreichende Wirkung erzielen oder ein schneller Eingriff unumgänglich ist, z.B. bei einer vollständigen Unterbrechung von Nervenbahnen.
Ein weiteres operatives Verfahren zur Schmerzlinderung ist die Endoprothetik. Dabei wird ein durch Krankheit oder Unfall zerstörtes oder durch natürlichen Verschleiß abgenutztes Gelenk durch ein künstliches Gelenk (Endoprothese) ersetzt. Zu den häufig eingesetzten Endoprothesen zählen z.B. Hüft- und Knieprothesen. Häufige Gründe für das Einsetzen eines Gelenkersatzes sind Arthrose und rheumatoide Arthritis.
Operationen können ambulant oder stationär durchgeführt werden. Im Anschluss kann eine Medizinische Rehabilitation sinnvoll sein.
Leistungen der Medizinischen Rehabilitation haben das Ziel, den Gesundheitszustand zu erhalten oder zu verbessern. Maßnahmen der Medizinischen Reha können ambulant oder stationär erbracht werden. Zwischen 2 Maßnahmen müssen in der Regel 4 Jahre Wartezeit liegen.
Je nach Gesundheitszustand kann eine Medizinische Reha ambulant oder stationär stattfinden.
Eine ambulante Reha bietet den Vorteil, dass sich die erarbeiteten Behandlungskonzepte direkt im alltäglichen Umfeld des Patienten anwenden lassen. Treten Probleme auf, können im Rahmen der Reha individuelle Anpassungen erfolgen.
Eine stationäre Reha wird empfohlen, wenn eine zeitintensive und interdisziplinäre Diagnostik und Therapie erforderlich sind.
Inhalte der Reha sind z.B.:
Ziele der Reha sind z.B.:
Nachfolgend Links zu sozialrechtlichen Bestimmungen rund um die Medizinische Reha, die bei chronischen Schmerzen infrage kommen können:
Allgemeines zu Leistungen der Medizinischen Rehabilitation
Stufenweise Wiedereingliederung
Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (Mutter/Vater-Kind-Kur)
Begleitperson bei stationärer Rehabilitation
Reha-Sport und Funktionstraining
Ergänzende Leistungen zur Reha, insbesondere Patientenschulungen
Rehabilitation > Zuständigkeit
Chronische Schmerzen > Entstehung und Schmerzarten
Chronische Schmerzen > Familie und Alltag