Das Wichtigste in Kürze
Chronische Schmerzen, die z.B. durch einen Bandscheibenvorfall oder infolge psychischer Belastungen entstehen, gehören in Deutschland zu den häufigsten Gründen für Arbeitsunfähigkeit. Verschiedene Reha-Maßnahmen können die Arbeitsfähigkeit von Schmerzpatienten wiederherstellen oder möglichst langfristig erhalten. Zudem stehen den Betroffenen je nach Voraussetzungen bestimmte finanzielle Leistungen zu. Bei andauernder Erwerbsunfähigkeit kann die Erwerbsminderungsrente beantragt werden, Menschen mit Schwerbehinderung können die Altersrente früher beantragen.
Arbeitsunfähigkeit bei chronischen Schmerzen
Chronische Schmerzen können je nach Schwere zu einer zeitweisen oder dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führen. Auch bei der Einnahme stark wirksamer Opioide kann es zu Beginn bzw. bei Absetzen der Medikamente zu starken Nebenwirkungen und dadurch zu Arbeitsunfähigkeit kommen. In Berufen, bei denen die Einnahme von Schmerzmitteln wie Opioiden potenziell eine Gefahr für die eigene Sicherheit oder die anderer darstellen kann, ist eine ärztliche Prüfung der Arbeitsfähigkeit durch den Haus- oder Facharzt erforderlich.
Frühzeitige Schmerztherapien können dazu beitragen, lange Zeiten von Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden. Gelingt dies nicht, erhalten Beschäftigte in den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit in der Regel eine Entgeltfortzahlung. Besteht die Arbeitsunfähigkeit fort, können finanzielle Leistungen wie Krankengeld, Verletztengeld (bei Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit) oder Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragt werden.
Näheres zu finanziellen Hilfen bei chronischen Schmerzen.
Reha-Maßnahmen bei chronischen Schmerzen
Verschiedene Reha-Maßnahmen können dazu beitragen, Einschränkungen durch die Schmerzerkrankung zu verringern oder zu beseitigen. Nachfolgend Links zu weiteren Informationen rund um Reha-Maßnahmen, die für Schmerzpatienten von Bedeutung sein können:
- Berufliche Reha > Leistungen
Die sog. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen eine Erwerbstätigkeit ermöglichen bzw. ihre beruflichen Chancen verbessern. - Chronische Schmerzen > Behandlung und Rehabilitation, vor allem mit Blick auf die Medizinische Rehabilitation
Die medizinische Reha hat das Ziel, die Folgen gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu mindern. - Arbeitstherapie und Belastungserprobung
Arbeitstherapie und Belastungserprobung sollen bei Krankheit oder Behinderung die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben unterstützen. - Erstattung von Kosten für Weiterbildung und berufliche Reha
Darunter fallen Kosten, die mit der Teilnahme an Kursen und beruflichen Reha-Leistungen in Zusammenhang stehen, z.B. für Lernmittel, Fahrten, Unterkunft oder Verpflegung. - Übergangsgeld
Übergangsgeld überbrückt einkommenslose Zeiten während der Teilnahme an Maßnahmen zur Prävention, Rehabilitation (medizinisch, beruflich), Nachsorge und/oder zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. - Stufenweise Wiedereingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung soll arbeitsunfähige Arbeitnehmende insbesondere nach längerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen und so die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern. - Ergänzende Leistungen zur Reha
Ergänzende Reha-Leistungen (z.B. Reisekosten, Reha-Sport und Funktionstraining, Haushaltshilfe) werden erbracht, damit die Reha überhaupt durchgeführt werden kann.
Nachteilsausgleiche bei Behinderung
Chronische Schmerzen können zu vorübergehenden oder dauerhaften Einschränkungen führen. Wird vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung festgestellt, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Hilfen und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Näheres unter Chronische Schmerzen > Schwerbehinderung.
Rente bei chronischen Schmerzen
Wenn die Erwerbsfähigkeit durch die chronischen Schmerzen teilweise oder voll eingeschränkt ist, kann die Erwerbsminderungsrente dabei helfen, den Lebensunterhalt zu sichern.
Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können Altersrente früher beziehen als Menschen ohne Behinderungen. Näheres unter Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Wenn genügend Versicherungszeiten auf dem Rentenkonto sind, ist auch eine vorgezogene Rente möglich:
- Altersrente für langjährig Versicherte: ab 63 Jahren möglich, immer mit Abschlägen verbunden.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: erfordert 45 Versicherungsjahre, keine Abschläge.
- Teilrente: teilweiser Bezug einer Altersrente.
Verwandte Links
Arbeiten und Schmerzmitteleinnahme
Chronische Schmerzen > Schwerbehinderung
Chronische Schmerzen > Entstehung und Schmerzarten
Chronische Schmerzen > Psyche - Depressionen
Chronische Schmerzen > Behandlung und Rehabilitation