Unter bestimmten Voraussetzungen können langjährig Versicherte schon vor ihrem regulären Rentenalter Altersrente beantragen. Diese ist aber niedriger als die normale Rente. Für jeden Monat, den die Rente früher beginnt, wird die normale Rente um 0,3 % gekürzt. Und: Diese Rentenkürzung ist dauerhaft und führt nach dem Tod des Versicherten auch zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente.
Eine vorzeitige Altersrente können langjährig Versicherte beim Rentenversicherungsträger unter folgenden Voraussetzungen vor der Altersgrenze der Regelaltersrente beantragen:
Die Rente in voller Höhe gibt es nur, wenn die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € jährlich bis zur Regelaltersgrenze nicht überschritten wird. Näheres unter Rente > Hinzuverdienst.
Die Altersgrenze bei der Altersrente wird für Menschen ab Geburtsjahr 1949 stufenweise auf 67 Jahren angehoben.
Einige Versicherte genießen laut Gesetz einen besonderen Vertrauensschutz. Für sie wird die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre ausgeschlossen bzw. das vorzeitige Eintrittsalter mit Abschlägen bis zu 10,8 % stufenweise auf 62 Jahre herabgesetzt. Ob und in welcher Form ein Versicherter Vertrauensschutz beanspruchen kann, erfährt er beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
Eine Übersicht über die stufenweise erhöhte bzw. gesenkte Altersgrenze finden Sie bei § 236 SGB VI: www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236.html.
Die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte ist niedriger als die Regelaltersrente. Für jeden Monat, den die Rente vor das Regelrentenalter vorgezogen wird, wird die Regelaltersrente um je 0,3 % gekürzt. Diese Rentenkürzung ist dauerhaft, d.h. sie fällt mit dem Erreichen der Altersgrenze nicht weg und führt nach dem Tod des Versicherten auch zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente.
Vorgezogene Monate vor dem regulären Rentenbeginn |
Dauerhafte Kürzung der Rente um |
1 Monat |
0,3 % |
2 Monate |
0,6 % |
3 Monate |
0,9 % |
4 Monate |
1,2 % |
... |
... |
21 Monate |
6,3 % |
22 Monate |
6,6 % |
23 Monate |
6,9 % |
24 Monate |
7,2 % |
... |
… |
40 Monate |
12 % |
42 Monate |
12,6 % |
44 Monate |
13,2 % |
46 Monate |
13,8 % |
48 Monate |
14,4 % |
Wenn die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € jährlich bis zur Regelaltersgrenze überschritten wird, werden 40 % des höheren Hinzuverdienstes auf die Rente angerechnet. Näheres unter Rente > Hinzuverdienst.
Wer langjährig gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt hat, kann unter Umständen Anspruch auf einen Zuschlag zur eigenen Rente haben. Näheres dazu unter Grundrente.
Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger, die auch individuelle Rentenberechnungen vornehmen.
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berät Mo-Do 8-20 Uhr unter 030 221911-001 zum Thema Rente.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Rente > Kindererziehungszeiten
Gesetzesquellen: §§ 36, 236 SGB VI