Altersrente für langjährig Versicherte

1. Das Wichtigste in Kürze

Unter bestimmten Voraussetzungen können langjährig Versicherte schon vor ihrem regulären Rentenalter Altersrente beantragen. Diese ist aber niedriger als die normale Rente. Für jeden Monat, den die Rente früher beginnt, wird die normale Rente um 0,3 % gekürzt. Und: Diese Rentenkürzung ist dauerhaft und führt nach dem Tod des Versicherten auch zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente.

2. Voraussetzungen

Eine vorzeitige Altersrente können langjährig Versicherte beim Rentenversicherungsträger unter folgenden Voraussetzungen vor der Altersgrenze der Regelaltersrente beantragen:

  • Vollendung des 63. Lebensjahres
    und
  • Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (= Mindestversicherungszeit in der Rentenversicherung)

Seit 1.1.2023 darf bei dieser Rentenform unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bis 2022 wurde Hinzuverdienst über 6.300 € jährlich teilweise auf die Rente angerechnet. Wegen Corona galt in den Jahren 2021 und 2022 ausnahmsweise eine erhöhte Hinzuverdienstgrenze von 46.060 € pro Jahr. Näheres unter Rente > Hinzuverdienst

2.1. Höhere Altersgrenze

Die Altersgrenze bei der Altersrente wird für Menschen ab Geburtsjahr 1949 stufenweise auf 67 Jahren angehoben. Näheres unter Altersgrenze der Regelaltersrente.

Einige Versicherte (nach Bezug von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus; unter weiteren Voraussetzungen bei Altersteilzeit) genießen laut Gesetz einen besonderen Vertrauensschutz. Für sie wird die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre ausgeschlossen bzw. das vorzeitige Eintrittsalter mit Abschlägen bis zu 10,8 % stufenweise auf 62 Jahre herabgesetzt. Ob und in welcher Form ein Versicherter Vertrauensschutz beanspruchen kann, erfährt er beim zuständigen Rentenversicherungsträger.

Eine Übersicht über die stufenweise erhöhte bzw. gesenkte Altersgrenze finden Sie bei § 236 SGB VI: www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236.html.

3. Rentenabschläge

Die folgende Tabelle zeigt, um wieviel Prozent die Rente bei einer vorgezogenen Altersrechte für langjährig Versicherte dauerhaft gekürzt wird:

Vorgezogene Monate vor dem regulären Rentenbeginn

Dauerhafte Kürzung der Rente um

1 Monat

0,3 %

2 Monate

0,6 %

3 Monate

0,9 %

4 Monate

1,2 %

...

...

21 Monate

6,3 %

22 Monate

6,6 %

23 Monate

6,9 %

24 Monate

7,2 %

...

40 Monate

12 %

42 Monate

12,6 %

44 Monate

13,2 %

46 Monate

13,8 %

48 Monate

14,4 %

 

4. Grundrente

Wer langjährig gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt hat, kann unter Umständen Anspruch auf einen Zuschlag zur eigenen Rente haben. Näheres dazu unter Grundrente.

5. Energiepreispauschale 2022

Die Energiepreispauschale beträgt 300 € und soll bis 15.12.2022 automatisch an alle ausgezahlt werden, die Altersrente für langjährig Versicherte erhalten und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Wer bis Anfang Januar 2023 die 300 € nicht auf sein Konto bekommen hat, kann die nachträgliche Auszahlung bis 30.6.2023 beantragen bei:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
44781 Bochum

Die Energiepreispauschale wird nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen angerechnet und darf nicht gepfändet werden. Wer steuerpflichtig ist, muss die 300 € bei der Steuer angeben. Wer mehrere Renten parallel erhält, hat nur einmal Anspruch auf die Energiepreispauschale.

6. Praxistipp

  • Der Antrag sollte ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Antragsformulare gibt es bei den Rentenversicherungsträgern und den Stadt- und Gemeindeverwaltungen.
  • Wenn die Rente später als 3 Monate nach Ablauf des Monats, in dem die Rentenvoraussetzungen erfüllt werden, beantragt wird, beginnen die Zahlungen erst im Monat der Antragstellung.

7. Wer hilft weiter?

Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger, die auch individuelle Rentenberechnungen vornehmen.

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berät Mo-Do 8-20 Uhr unter 030 221911-001 zum Thema Rente.

8. Verwandte Links

Rente

Regelaltersrente

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Rente > Kindererziehungszeiten

 

Rechtsgrundlagen: §§ 36, 236 SGB VI

Letzte Bearbeitung: 02.01.2023

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