Besonders langjährig Versicherte können bereits vor dem Regelrentenalter abschlagfrei in Rente gehen.
Wer eine Wartezeit von 45 Jahren (= Mindestversicherungszeit) erreicht hat, kann etwa 2 Jahre früher ohne Abschläge Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Eine detaillierte Übersicht über die Altersgrenze gibt § 236b SGB VI: www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236b.html.
Diese Rentenform kann grundsätzlich nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, auch nicht mit Abschlägen.
Seit 1.1.2023 darf bei dieser Rentenform unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bis 2022 wurde Hinzuverdienst über 6.300 € jährlich teilweise auf die Rente angerechnet. Näheres unter Rente > Hinzuverdienst.
Wer langjährig gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt hat, kann unter Umständen Anspruch auf einen Zuschlag zur eigenen Rente haben. Näheres dazu unter Grundrente.
Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger, die auch individuelle Rentenberechnungen vornehmen.
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berät Mo–Do 8–17 Uhr und Fr 8–12 Uhr unter 030 221911-001 zum Thema Rente.
Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
Altersrente für langjährig Versicherte
Rente > Kindererziehungszeiten
Rechtsgrundlagen: § 38 SGB VI