Besonders langjährig Versicherte können bereits 2 Jahre vor dem Regelrentenalter abschlagsfrei in Rente gehen. Sie brauchen dafür 45 Jahre Wartezeit.
Diese Altersrente für besonders langjährig Versicherte sollte nicht mit der "Altersrente für langjährig Versicherte" verwechselt werden. Letztere kann ab dem Monat nach dem 63. Geburtstag in Anspruch genommen werden, allerdings mit Abschlägen.
Wer eine Versicherungszeit (= Wartezeit) von 45 Jahren erreicht hat, kann etwa 2 Jahre früher ohne Abschläge Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 können Versicherte mit 65 Jahren in Rente gehen. Eine detaillierte Übersicht über die Altersgrenzen früherer Geburtsjahrgänge gibt § 236b SGB VI: www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236b.html.
Die Rente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, auch nicht mit Abschlägen.
Seit 1.1.2023 darf bei der Rente für besonders langjährig Versicherte unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird. Näheres unter Rente > Hinzuverdienst.
Wer langjährig gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt hat, kann unter Umständen Anspruch auf einen Zuschlag zur eigenen Rente haben. Näheres unter Grundrente.
Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger, die auch individuelle Rentenberechnungen vornehmen.
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berät Mo–Do 8–17 Uhr und Fr 8–12 Uhr unter 030 221911-001 zum Thema Rente.
Leistungen der Rentenversicherung
Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
Altersrente für langjährig Versicherte
Rente > Kindererziehungszeiten
Rechtsgrundlagen: § 38 SGB VI