Nachfolgend ein Überblick über die gesetzlichen Renten der Rentenversicherung, der Unfallversicherung und rentenähnliche Leistungen der Sozialen Entschädigung.
Die Rentenversicherung unterscheidet 3 Arten von Rente.
Die Grundrente ist keine eigenständige Rentenart, sondern ein Zuschlag zur Altersrente. Wer langjährig gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt hat, kann unter Umständen Anspruch auf diesen Zuschlag haben. Näheres unter Grundrente.
Die Flexirente ist keine eigenständige Altersrente. Sie, bezeichnet den flexiblen Übergang vom Arbeitsleben in die Altersrente, wenn über die Regelrentenaltersgrenze hinaus gearbeitet wird und dafür Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden.
Die Erwerbsminderungsrente hat seit 1.1.2001 die Renten wegen Berufsunfähigkeit und wegen Erwerbsunfähigkeit abgelöst. Es gibt eine Rente wegen teilweiser und wegen voller Erwerbsminderung. Die Arbeitsmarktrente ist eine spezielle Form der Erwerbsminderungsrente. Diese kann bekommen, wer theoretisch trotz der gesundheitlichen Probleme arbeiten könnte, tatsächlich aber nicht vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit innerhalb eines Jahres in Arbeit vermittelt werden kann, weil es keine geeigneten Arbeitsplätze gibt.
Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 schrittweise erhöht. Eine tabellarische Übersicht über alle Renten kann beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rentenlexikon unter www.bmas.de > Suchbegriff PDF Anhebung der Altersgrenze heruntergeladen werden.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine große Auswahl an Broschüren, z.B. "Die richtige Altersrente für Sie" oder "Das Renten-ABC". Letztere erklärt in verständlicher Sprache Fachbegriffe rund um das Thema Rente.
Diese Broschüren können kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Über uns & Presse > Broschüren.
Die Unfallversicherung unterscheidet 5 Rentenarten:
Der Träger der sozialen Entschädigung erbringt verschiedene Leistungen, z.B. für Opfer bestimmter Gewalttaten (dazu zählen auch traumatisierte Augenzeugen oder Ersthelfer) oder Impfgeschädigte.
Beispiele:
Rente > Kindererziehungszeiten
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Down-Syndrom > Alter und Rente
HIV AIDS > Beruf - Reha - Rente
Multiple Sklerose > Arbeit - Reha - Rente
Osteoporose > Arbeit und Rente
Prostatakrebs > Beruf und Rente