Das Wichtigste in Kürze
Für Menschen mit Nierenerkrankung kommen verschiedene vorgezogene Altersrenten in Frage. Wenn Menschen mit Nierenerkrankungen weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können, dann können sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt, kommt auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Frage. Für Menschen mit Nierenerkrankungen, die schon lange in der Rentenversicherung versichert sind, gibt es zudem die Altersrente für langjährig Versicherte oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Bei Altersrenten kann unbeschränkt hinzuverdient werden, bei der Erwerbsminderungsrente gibt es unterschiedliche Hinzuverdienstregelungen.
Erwerbsminderungsrente
Menschen mit Nierenerkrankungen, die nur noch eingeschränkt erwerbsfähig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen die Erwerbsminderungsrente erhalten:
- Rente wegen voller Erwerbsminderung: weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeitsfähig
Zudem müssen bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen vorliegen, Näheres unter Erwerbsminderungsrente.
Reha vor Rente
Wenn die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente noch nicht erreicht und die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt ist, prüft der Rentenversicherungsträger, ob die Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Reha wiederhergestellt werden kann. Näheres unter Nierenerkrankungen > Medizinische und berufliche Rehabilitation.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Menschen mit Nierenerkrankungen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 2 Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen:
- Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren
- Erreichen der jeweiligen Altersgrenze für ihren Jahrgang
- Anerkannte Schwerbehinderung: Grad der Behinderung mindestens 50, Näheres unter Nierenerkrankungen > Schwerbehinderung
Mit Abschlägen kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bis zu 5 Jahre früher in Anspruch genommen werden. Abschläge mindern die Rente, Näheres unter Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Weitere Rentenarten
Menschen mit Nierenerkrankungen, die schon lange in der Rentenversicherung versichert sind, können folgende Rentenarten in Anspruch nehmen:
- Altersrente für langjährig Versicherte: Erfüllung der Wartezeit von mindestens 35 Jahren, ab 63 Jahren möglich, immer mit Abschlägen verbunden.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Erfüllung der Wartezeit von mindestens 45 Jahren, keine Abschläge.
- Teilrente: teilweiser Bezug einer Altersrente.
Einen Überblick über die wichtigsten Leistungen und Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es unter Leistungen der Rentenversicherung.
Hinzuverdienst
Für alle Altersrenten gibt es seit 1.1.2023 keine Beschränkung des Hinzuverdienstes mehr. Bei der Erwerbsminderungsrente ist die Hinzuverdienstregelung bei voller und teilweiser Rente unterschiedlich, Näheres unter Rente > Hinzuverdienst.
Verwandte Links
Leistungen der Rentenversicherung
Nierenerkrankungen > Schwerbehinderung
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