Bei der Berufswahl und/oder Berufsausübung sollten dialysepflichtige Patienten unter anderem körperlich schwere Tätigkeiten und große Entfernungen zwischen Wohnung, Arbeitsplatz und Dialysezentrum vermeiden. Geschäftsreisen sind möglich, wenn am oder in der Nähe des Zielorts eine Dialysebehandlung angeboten wird.
Etwa die Hälfte der berufstätigen dialysepflichtigen Patienten können zumindest in Teilzeit im bisherigen Beruf arbeiten. Näheres unter Teilzeitarbeit.
Wenn der Gesundheitszustand eines Dialysepatienten eine Berufstätigkeit grundsätzlich zulässt, sollte bezüglich Berufswahl und/oder Berufsausübung Folgendes vermieden werden:
Das Befinden der Patienten nach der Hämodialysebehandlung kann sehr unterschiedlich sein. Einige Patienten fühlen sich im direkten Anschluss an die Behandlung relativ fit und leistungsfähig und können noch am selben Tag arbeiten. Andere haben nach der Dialyse einen Blutdruckabfall, leiden unter Übelkeit und Schwäche und können nur an dialysefreien Tagen arbeiten. Manche Patienten sind selbst an den dialysefreien Tagen nicht kräftig genug, um einer Beschäftigung nachzugehen.
Entsprechend bieten Dialyseeinrichtungen verschiedene Zeiten an:
Mehrtägige Geschäftsreisen sind möglich, wenn am oder in der Nähe des Zielorts eine Dialysebehandlung angeboten wird. In Deutschland sind nach telefonischer oder Online-Anmeldung oft auch kurzfristige Gastdialysen möglich. Ausführlichere Infos und Adresslinks dazu unter Nierenerkrankungen > Dialyse > Urlaub.
Immer mehr Dialyseanbieter haben zudem Internetseiten, auf denen Sie online über Termine informieren, Informationen zum Download anbieten oder Online-Anmeldeformulare anbieten. Recherche über Suchmaschinen mit Suchbegriffen wie "Feriendialyse" oder "Gastdialyse" sowie den gewünschten Ort.
Wenn es am Arbeitsplatz des Patienten einen sauberen geschützten Ort gibt (unter Umständen z.B. auch der Schreibtisch), kann der Beutelwechsel recht problemlos während der Arbeitszeit erfolgen. Der Austausch des Beutels dauert ungefähr 30 Minuten. Während dieser Zeit sind leichte Bürotätigkeiten wie Telefonieren oder PC-Arbeiten meist möglich.
Eine dialysepflichtige Nierenerkrankung zieht wiederholte oder längere Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nach sich. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:
Wenn die Erkrankung so schwer ist, dass sie die Berufstätigkeit gefährdet oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei Nierenerkrankungen relevant werden können:
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