Integrationsfachdienst

1. Das Wichtigste in Kürze

Integrationsfachdienste (IFD) beraten und begleiten schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben oder vermitteln ihnen geeignete Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Auch schwerbehinderte Schulabgänger und Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, werden bei Bedarf von Integrationsfachdiensten unterstützt, um ihnen einen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Zudem können schwerbehinderte Selbstständige vom IFD beraten und unterstützt werden.

2. Zielgruppe

Integrationsfachdienste helfen insbesondere schwerbehinderten Menschen, die

  • einen besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung haben, z.B. bei geistiger, seelischer oder mehrfacher Behinderung.
  • nach Vorbereitung durch eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten sollen.
  • nach Beendigung ihrer Schulausbildung bei der Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung durch den IFD angewiesen sind.
  • nicht vermittelt werden können durch Umstände wie Langzeitarbeitslosigkeit oder unzureichende Qualifikation.

Der IFD kann auch Menschen mit Behinderung unterstützen, die nicht als schwerbehindert gelten, insbesondere bei seelischen Beeinträchtigungen oder einer drohenden seelischen Behinderung. Voraussetzung ist ein Rehaantrag beim zuständigen Rehabilitationsträger. Näheres zur beruflichen Reha unter Berufliche Reha > Rahmenbedingungen.

3. Aufgaben

Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag von Integrationsämtern, Agenturen für Arbeit und anderen Rehabilitationsträgern. Sie unterstützen schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben. Wichtige Aufgaben sind z.B.:

3.1. Vermittlung auf einen geeigneten Arbeitsplatz

Der Integrationsfachdienst hat die Aufgabe, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzuwerben und Betroffene auf einen geeigneten Arbeitsplatz vorzubereiten. In diesem Zusammenhang bietet er folgende Leistungen:

  • Beratung von schwerbehinderten Arbeitnehmern und von Arbeitgebern, die schwerbehinderte Arbeitnehmer beschäftigen (z.B. zu finanziellen Fördermöglichkeiten, Arbeitsplatzanpassungen, Reha-Maßnahmen) oder schwerbehinderte Menschen einstellen wollen.
  • Vorbereitung der schwerbehinderten Menschen auf geeignete Arbeitsplätze: Die beruflichen Fähigkeiten des schwerbehinderten Menschen werden eingeschätzt und ein persönliches Arbeitsprofil erstellt.
  • Unterstützung bei der Überwindung von Hindernissen, die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen.
  • Beratung am konkreten Arbeitsplatz.
  • Information und Klärung von Leistungen für Arbeitgeber.

3.2. Unterstützung beim Übergang in den beruflichen Alltag

Der Integrationsfachdienst unterstützt bei Bedarf schwerbehinderte Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf sowie während der Einarbeitung an einem neuen Arbeitsplatz. Die Betroffenen erhalten z.B. Hilfe in Form von:

  • Anpassung des Arbeitsplatzes bei möglichen Einschränkungen des Betroffenen
  • Information der Kollegen und Vorgesetzten
  • Unterstützung bei Schwierigkeiten
  • Information über das betriebliche Eingliederungsmanagement, Präventionsmöglichkeiten und den Kündigungsschutz

3.3. Umsetzung verschiedener Projekte

Immer wieder werden regional Schwerpunkte gesetzt, um die Situation einer bestimmten Zielgruppe zu verbessern, z.B. bei Menschen mit psychischer Beeinträchtigung zum Übergang von einer WfbM zum allgemeinen Arbeitsmarkt.

4. Wer hilft weiter?

5. Verwandte Links

Behinderung > Berufsleben

Integrationsamt

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Agentur für Arbeit

 

Rechtsgrundlagen: § 112 SGB III, §§ 49, 192 ff. SGB IX

Letzte Bearbeitung: 22.09.2025

{}Integrationsfachdienst{/}{}{/}
Helfen Sie uns, besser zu werden!

Ihre Meinung ist uns wichtig.
Beantworten Sie 5 kurze Fragen.