Integrationsfachdienste (IFD) beraten und begleiten schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben oder vermitteln ihnen geeignete Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Auch schwerbehinderte Schulabgänger und Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, werden bei Bedarf von Integrationsfachdiensten unterstützt, um ihnen einen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Zudem können schwerbehinderte Selbstständige vom IFD beraten und unterstützt werden.
Integrationsfachdienste helfen insbesondere schwerbehinderten Menschen, die
Der IFD kann auch Menschen mit Behinderung unterstützen, die nicht als schwerbehindert gelten, insbesondere bei seelischen Beeinträchtigungen oder einer drohenden seelischen Behinderung. Voraussetzung ist ein Rehaantrag beim zuständigen Rehabilitationsträger. Näheres zur beruflichen Reha unter Berufliche Reha > Rahmenbedingungen.
Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag von Integrationsämtern, Agenturen für Arbeit und anderen Rehabilitationsträgern. Sie unterstützen schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben. Wichtige Aufgaben sind z.B.:
Der Integrationsfachdienst hat die Aufgabe, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzuwerben und Betroffene auf einen geeigneten Arbeitsplatz vorzubereiten. In diesem Zusammenhang bietet er folgende Leistungen:
Der Integrationsfachdienst unterstützt bei Bedarf schwerbehinderte Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf sowie während der Einarbeitung an einem neuen Arbeitsplatz. Die Betroffenen erhalten z.B. Hilfe in Form von:
Immer wieder werden regional Schwerpunkte gesetzt, um die Situation einer bestimmten Zielgruppe zu verbessern, z.B. bei Menschen mit psychischer Beeinträchtigung zum Übergang von einer WfbM zum allgemeinen Arbeitsmarkt.
Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Rechtsgrundlagen: § 112 SGB III, §§ 49, 192 ff. SGB IX