Arbeitstherapie und Belastungserprobung sollen bei Krankheit oder Behinderung die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben unterstützen. Sie gehören zu den Leistungen der Medizinischen Rehabilitation. Bei der Arbeitstherapie sollen vorhandene berufliche Fähigkeiten gefördert werden. Die Belastungserprobung dient der Einschätzung der körperlichen, geistigen und psychischen Belastbarkeit. In der Regel übernehmen Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger oder Krankenkassen die Kosten.
Als Arbeitstherapie gelten die Ausbildung und Förderung von
Dies geschieht durch das Einüben konkreter Arbeitsschritte aus dem Berufsleben. Die Maßnahmen erfolgen unter fachkundiger Anleitung (z.B. durch Arbeitstherapeuten oder Pflegepersonal mit Weiterbildung).
Als Belastungserprobung gelten
Die Belastungserprobung ist meist der Einstieg in die berufliche Rehabilitation. Sie dient auch als Hinweis, ob und in welchem Umfang eine Rückkehr ins Arbeitsleben möglich ist, z.B. durch eine Stufenweise Wiedereingliederung.
Die Reha-Träger (z.B. Renten- oder Krankenversicherung) übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten, wenn
In Einzelfällen übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen der Eingliederungshilfe-Träger die Kosten, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist.
Eignungsabklärung und Arbeitserprobung
Rechtsgrundlagen: § 42 SGB IX - § 42 SGB V - § 15f. SGB VI - § 27 SGB VII