Das Wichtigste in Kürze
Arbeitstherapie und Belastungserprobung sollen bei Krankheit oder Behinderung die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben unterstützen. Sie gehören zu den Leistungen der Medizinischen Rehabilitation. Bei der Arbeitstherapie sollen vorhandene berufliche Fähigkeiten gefördert werden. Die Belastungserprobung dient der Einschätzung der körperlichen, geistigen und psychischen Belastbarkeit. In der Regel übernehmen Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger oder Krankenkassen die Kosten.
Arbeitstherapie
Als Arbeitstherapie gelten die Ausbildung und Förderung von
- Handfertigkeiten,
- handwerklich-technischen Fähigkeiten
und/oder - geistig-psychischen Befähigungen (z.B. Interesse, Selbstvertrauen, Ausdauer, Pünktlichkeit, Auftreten, Kontaktfähigkeit, Kooperationsbereitschaft).
Dies geschieht durch das Einüben konkreter Arbeitsschritte aus dem Berufsleben. Die Maßnahmen erfolgen unter fachkundiger Anleitung (z.B. durch Arbeitstherapeuten oder Pflegepersonal mit Weiterbildung).
Belastungserprobung
Als Belastungserprobung gelten
- die Feststellung der körperlichen und geistig-seelischen Belastbarkeit.
- die Ermittlung von Eingliederungsmöglichkeiten in den erlernten oder einen neuen angemessenen Beruf.
Die Belastungserprobung ist meist der Einstieg in die berufliche Rehabilitation. Sie dient auch als Hinweis, ob und in welchem Umfang eine Rückkehr ins Arbeitsleben möglich ist, z.B. durch eine Stufenweise Wiedereingliederung.
Voraussetzungen und Kostenübernahme
Die Reha-Träger (z.B. Renten- oder Krankenversicherung) übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten, wenn
- die Maßnahmen ärztlich verordnet sind
und - noch nicht abschließend beurteilt werden kann, welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den Versicherten notwendig werden können.
In Einzelfällen übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen der Eingliederungshilfe-Träger die Kosten, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist.
Wer hilft weiter?
- Individuelle Auskünfte erteilt der jeweils zuständige Rehabilitationsträger: Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger, Krankenkassen oder der Eingliederungshilfe-Träger.
- Ansprechstellen für Reha und Teilhabe können bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) unter www.ansprechstellen.de gefunden werden.
- Unterstützung und Beratung bietet auch die unabhängige Teilhabeberatung.
Verwandte Links
Eignungsabklärung und Arbeitserprobung
Rechtsgrundlagen: § 42 SGB IX - § 42 SGB V - § 15f. SGB VI - § 27 SGB VII