Arbeitstherapie und Belastungserprobung sollen bei Krankheit oder Behinderung die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben unterstützen. Sie gehören zu den Leistungen der Medizinischen Rehabilitation. Ziel der Arbeitstherapie ist die Förderung bereits vorhandener beruflicher Fähigkeiten. Die Belastungserprobung dient der Einschätzung der körperlichen, geistigen und psychischen Belastbarkeit. Sie soll die Erfolgsaussichten bei der beruflichen Eingliederung abklären. In der Regel übernehmen Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger oder Krankenkassen die Kosten.
Als Arbeitstherapie gelten die Ausbildung und Förderung von
durch Einübung konkreter Arbeitsschritte aus dem Berufsleben.
Als Belastungserprobung gelten
Die Reha-Träger (z.B. Renten- oder Krankenversicherung) übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten, wenn
In Einzelfällen übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen der Eingliederungshilfe-Träger die Kosten, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist.
Eignungsabklärung und Arbeitserprobung
Gesetzesquellen: § 42 SGB IX - § 42 SGB V - § 15f. SGB VI - § 27 SGB VII