Eignungsabklärung (früher Berufsfindung) und Arbeitserprobung sollen Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, einen für sie geeigneten Beruf zu finden. In der Regel dauern die Maßnahmen insgesamt nicht länger als 3 Monate. Sie werden meist in Berufsförderungs- und Berufsbildungswerken durchgeführt und zählen zu den Leistungen der beruflichen Rehabilitation.
Ziel der Eignungsabklärung ist es, ein geeignetes Berufsfeld zu finden. Dabei werden das Leistungsvermögen, die Eignung und Neigung sowie ggf. die Auswirkungen einer Behinderung auf eine spätere berufliche Tätigkeit geklärt. Die teilnehmende Person hat die Möglichkeit, verschiedene Berufsfelder kennenzulernen und sich praktisch auszuprobieren, um einen realistischen Berufswunsch zu entwickeln.
Zudem wird geprüft, ob vor Beginn einer Ausbildung bzw. Bildungsmaßnahme weitere Reha-Leistungen notwendig sind.
Die Arbeitserprobung soll nach der Entscheidung für einen Beruf noch bestehende Fragen zu bestimmten Ausbildungs- und Arbeitsplatzanforderungen klären. Die Fähigkeiten der teilnehmenden Person werden für ein bestimmtes Berufsfeld geprüft, um herauszufinden, ob die Anforderungen des angestrebten Berufs erfüllt werden können.
Des weiteren wird ermittelt, ob weitere berufliche Reha-Leistungen erforderlich sind.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen übernehmen die Agentur für Arbeit, der Rentenversicherungsträger (§ 16 SGB VI) oder der Unfallversicherungsträger (§ 35 SGB VII) die Kosten. Die Krankenkasse zahlt nachrangig. Bei Personen mit geringem Einkommen oder ohne Versicherungsschutz kann unter bestimmten Umständen das Sozialamt die Kosten übernehmen.
Die Anmeldung erfolgt durch den Reha-Träger in Abstimmung mit den Fachdiensten der Agentur für Arbeit.
Erforderliche Unterlagen:
Stufenweise Wiedereingliederung
Rechtsgrundlagen: §§ 112 und 139 SGB III, § 43 SGB VI, § 35 SGB VII, §§ 49 und 65 SGB IX