Eignungsabklärung und Arbeitserprobung

1. Das Wichtigste in Kürze

Eignungsabklärung (früher Berufsfindung) und Arbeitserprobung sollen Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, einen für sie geeigneten Beruf zu finden. In der Regel dauern die Maßnahmen insgesamt nicht länger als 3 Monate. Sie werden meist in Berufsförderungs- und Berufsbildungswerken durchgeführt und zählen zu den Leistungen der beruflichen Rehabilitation.

2. Eignungsabklärung

Ziel der Eignungsabklärung ist es, ein geeignetes Berufsfeld zu finden. Dabei werden das Leistungsvermögen, die Eignung und Neigung sowie ggf. die Auswirkungen einer Behinderung auf eine spätere berufliche Tätigkeit geklärt. Die teilnehmende Person hat die Möglichkeit, verschiedene Berufsfelder kennenzulernen und sich praktisch auszuprobieren, um einen realistischen Berufswunsch zu entwickeln.

Zudem wird geprüft, ob vor Beginn einer Ausbildung bzw. Bildungsmaßnahme weitere Reha-Leistungen notwendig sind.

3. Arbeitserprobung

Die Arbeitserprobung soll nach der Entscheidung für einen Beruf noch bestehende Fragen zu bestimmten Ausbildungs- und Arbeitsplatzanforderungen klären. Die Fähigkeiten der teilnehmenden Person werden für ein bestimmtes Berufsfeld geprüft, um herauszufinden, ob die Anforderungen des angestrebten Berufs erfüllt werden können.

Des weiteren wird ermittelt, ob weitere berufliche Reha-Leistungen erforderlich sind.

4. Kostenübernahme

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen übernehmen die Agentur für Arbeit, der Rentenversicherungsträger (§ 16 SGB VI) oder der Unfallversicherungsträger (§ 35 SGB VII) die Kosten. Die Krankenkasse zahlt nachrangig. Bei Personen mit geringem Einkommen oder ohne Versicherungsschutz kann unter bestimmten Umständen das Sozialamt die Kosten übernehmen.

5. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch den Reha-Träger in Abstimmung mit den Fachdiensten der Agentur für Arbeit.

Erforderliche Unterlagen:

  • Eingliederungsplan, der vom Reha-Träger zusammen mit der Agentur für Arbeit vor Ort und dem Menschen mit Behinderungen bzw. von Behinderungen bedrohtem Menschen erstellt wird
  • Eignungsgutachten des Fachdienstes
  • Ärztliche Gutachten mit Befundunterlagen
  • Kostenzusage des Reha-Trägers

6. Praxistipps

  • Adressen von Berufsbildungswerken finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerke unter www.bagbbw.de > Berufsbildungswerke > Weg ins Berufsbildungswerk > BBW-Finder.
  • Adressen von Berufsförderungswerken finden Sie beim Berufsverband Deutscher Berufsförderungswerke unter www.bv-bfw.de > BFW vor Ort.
  • Während der Eignungsabklärung oder Arbeitserprobung kann Anspruch auf Übergangsgeld bestehen (§ 65 Abs. 3 SGB IX).
  • Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, können Sie im Rahmen einer Arbeitserprobung testen, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind, eine Tätigkeit auszuüben, ohne das Ihr Rentenanspruch in dieser Zeit verfällt, Näheres unter Erwerbsminderungsrente.

7. Wer hilft weiter?

8. Verwandte Links

Behinderung

Berufliche Reha > Leistungen

Medizinische Rehabilitation

Stufenweise Wiedereingliederung

 

Rechtsgrundlagen: §§ 112 und 139 SGB III, § 43 SGB VI, § 35 SGB VII, §§ 49 und 65 SGB IX

Letzte Bearbeitung: 25.09.2025

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