Für Rehabilitation (Reha) können nicht nur Sozialversicherungsträger wie z.B. Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger zuständig sein, sondern es gibt auch steuerfinanzierte Reha-Leistungen, z.B. vom Träger der Eingliederungshilfe. Synonyme für Reha-Leistungen sind "Leistungen zur Teilhabe" und "Teilhabeleistungen". Ziel von Reha ist zunächst insbesondere, dass Menschen nicht pflegebedürftig werden, keine Behinderung bekommen, erwerbsfähig bleiben und keine Sozialleistungen brauchen. Sind diese Probleme schon eingetreten, versucht Reha, sie zu beseitigen, zu verringern, auszugleichen oder zu verhindern, dass sie schlimmer werden und den Betroffenen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Beispiele sind medizinische Reha wie z.B. der Aufenthalt in einer Rehaklinik (umgangssprachlich Kur) und stufenweise Wiedereingliederung, Reha-Sport, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben/berufliche Reha, z.B. Umschulungen, sowie Assistenz für Menschen mit Behinderungen.
Im Gesundheitswesen ist mit dem Begriff "Rehabilitation" oft nur die "medizinische Rehabilitation" gemeint. Einen Überblick über alle Reha-Leistungen von A–Z finden Sie unter Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Reha vor Pflege (§ 31 SGB XI)
Das heißt: Es wird möglichst versucht, mit Reha-Maßnahmen eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern, zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.
Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, welcher Träger die Reha finanziert.
Reha vor Rente (§ 9 SGB VI)
Das heißt: Es wird möglichst versucht, mit Reha-Maßnahmen den Renteneintritt zu verhindern oder zu verzögern.
Dieser Grundsatz gilt für Reha der Rentenversicherung.
Die Reha im weiteren Sinn umfasst 5 große Bereiche:
Eine Krankenbehandlung ist Leistung der Krankenkasse und soll den Gesundheitszustand von Menschen verbessern oder verhindern, dass sich die Gesundheit verschlechtert. Wer keine Krankenversicherung hat, bekommt bei Bedürftigkeit vom Sozialamt zu diesem Zweck Krankenhilfe.
Zwar verbessert Reha bei manchen Menschen die Gesundheit oder verhindert das Krankheiten schlimmer werden, aber darum geht es nicht bei Reha. Vielmehr geht es darum, dass Menschen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft in allen Lebensbereichen teilhaben können.
Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsminderung und Abhängigkeit von Sozialleistungen wie z.B. einer Rente wegen Erwerbsminderung sind nämlich nicht immer automatische Folge gesundheitlicher Probleme. Oft sind es erst Barrieren in der Umwelt und in den Einstellungen der Mitmenschen, die dazu führen, dass gesundheitliche Probleme oder ein "anders Sein" sich behindernd auswirken. Näheres unter Behinderung. Außerdem kann ein verbesserter Umgang mit einer Krankheit dazu führen, dass Menschen besser als zuvor am Leben in der Gesellschaft teilhaben können, auch wenn sie nicht gesünder werden oder sich die Krankheit sogar noch verschlimmert.
Bei diesen Punkten setzt Reha an und bietet Unterstützung dabei, möglichst gut mit der eigenen Krankheit umzugehen und konkrete Hilfen, damit Krankheit und/oder "anders Sein" sich möglichst wenig negativ auswirken.
Detaillierte Informationen und zahlreiche Adressen zur Rehabilitation bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Bei der BAR können auch Arbeitshilfen für verschiedene Krankheitsbilder und Situationen bestellt oder heruntergeladen werden, z.B. "Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Krebserkrankungen": www.bar-frankfurt.de > Service Publikationen > Reha-Grundlagen.
Die Reha-Träger wie z.B. die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger, die Agentur für Arbeit oder der Träger der Eingliederungshilfe sowie die Integrationsämter und Inklusionsämter gewähren Reha-Maßnahmen und geben Auskünfte. Näheres unter Rehabilitation > Zuständigkeit.
Die BAR führt ein Verzeichnis, in dem Ansprechstellen rund um Reha und Teilhabe gefunden werden können: www.ansprechstellen.de.
Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige werden auch von der unabhängigen Teilhabeberatung unterstützt.
Medizinische Rehabilitation > Antrag
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Leistungen zur sozialen Teilhabe
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Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
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Rechtsgrundlagen: SGB IX