Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation BAR

Das Wichtigste in Kürze

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ist ein Zusammenschluss der Reha-Träger in Deutschland. Ziel ist es, die Zusammenarbeit der Reha-Träger so zu organisieren, dass Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe möglichst einheitlich, personenzentriert und trägerübergreifend abgestimmt werden.

Für Betroffene ist die BAR vor allem indirekt wichtig: Sie entscheidet in der Regel nicht über einzelne Reha-Anträge, entwickelt aber gemeinsame Standards, Empfehlungen, Informationsangebote und Praxishilfen, die die Zusammenarbeit der Reha-Träger verbessern sollen.

Aufgaben der BAR

Die wichtigsten Aufgaben der BAR sind:

  • Beobachtung, Auswertung und Bewertung der Zusammenarbeit der Reha-Träger
  • Erstellung gemeinsamer Grundsätze, um den Bedarf von Reha-Maßnahmen zu ermitteln und zu koordinieren
  • Gemeinsame Empfehlungen zur besseren Zusammenarbeit
  • Gemeinsame Fort- und Weiterbildungen
  • Gemeinsame Beratungsstandards erarbeiten
  • Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
  • Stärkere Beteiligung von Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Inklusion und Rehabilitation
  • Beobachtung und Bewertung der Reha-Forschung sowie Durchführung eigener Forschungsvorhaben

Ziele der BAR

Die BAR soll dazu beitragen, dass Reha- und Teilhabe-Leistungen nach den gleichen Grundsätzen erbracht werden, egal welcher Reha-Träger im Einzelfall zuständig ist. Zudem soll die Zusammenarbeit der Träger verbessert werden, damit die Leistungen möglichst lückenlos und bedarfsgerecht erfolgen.

Teilhabeverfahrensbericht

Ein wichtiger Arbeitsbereich der BAR ist der Teilhabeverfahrensbericht, kurz THVB. Die Reha-Träger erfassen z.B. Daten zu gestellten Anträgen, Weiterleitungen, Fristüberschreitungen, Bearbeitungsdauer, Ablehnungen, Widersprüchen, Klagen, Teilhabeplanungen und Persönlichem Budget. Die bisher veröffentlichten Teilhabeverfahrensberichte können bei der BAR unter www.bar-frankfurt.de > Themen > Teilhabeverfahrensbericht > Teilhabeverfahrensberichte heruntergeladen werden.

Praxistipps

  • Auf www.bar-frankfurt.de informiert die BAR über ihre Ziele und Aufgaben sowie über die Themen Rehabilitation und Teilhabe.
  • Wenn Sie unsicher sind, welcher Reha-Träger für Sie zuständig ist, finden Sie den Reha-Zuständigkeitsnavigator der BAR unter www.reha-zustaendigkeitsnavigator.de.
  • Die Ansprechstellen für Reha und Teilhabe informieren über Leistungen, das Antragsverfahren, das Persönliche Budget und Beratungsangebote wie die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB. Eine Ansprechstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter www.ansprechstellen.de.
  • Bei Reha-Anträgen gelten gesetzliche Fristen, z.B. zur Zuständigkeitsklärung und Entscheidung, Näheres unter Rehabilitation > Zuständigkeit. Der BAR-Fristenrechner hilft Ihnen dabei, relevante Zeiträume besser einzuschätzen: www.reha-fristenrechner.de

 

Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Behinderung

Bundesteilhabegesetz

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

 

Rechtsgrundlagen: §§ 39 ff. SGB IX

Letzte Bearbeitung: 03.07.2026

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