Bei der medizinischen Rehabilitation von Menschen mit Demenz geht es, besonders im frühen und mittleren Stadium, um zwei Bereiche: Die Alltagskompetenzen Betroffener zu erhalten und die Betreuenden zu informieren. Ziel ist, die Pflege, so lange es geht, im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Zuständig ist meist die Krankenkasse, jedoch ist die Antragstellung oft schwierig und muss gut begründet werden. Die Reha sollte in einer auf Demenz spezialisierten Einrichtung stattfinden.
Grundsätzlich gilt: Vorsorge/Rehabilitation kommt vor Pflege.
Die medizinische Rehabilitation ist ein großer und komplexer Bereich, für den nahezu alle Versicherungsträger zuständig sein können. Allerdings kommt bei Menschen mit Demenz meist nur die Krankenkasse als Kostenträger in Frage, weil die Betroffenen in der Regel nicht mehr im Berufsleben stehen.
Nachfolgend Links auf allgemeine Informationen zur medizinischen Rehabilitation:
Für Menschen mit Demenz werden in der Regel nur stationäre Vorsorge- und Reha-Maßnahmen oder geriatrische Rehabilitationen genehmigt. Da es bei primären Demenzerkrankungen keine Heilungschancen gibt, ist es oft schwer, eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erreichen. Angehörige sollten dennoch gemeinsam mit dem behandelnden Arzt eine Reha beantragen und eine ausführliche Begründung beilegen, warum die medizinische Reha notwendig und erfolgversprechend ist. Zudem sollte bereits im Antrag auf eine spezialisierte Einrichtung für Demenzerkrankungen verwiesen werden.
Der Rehabilitationsbedarf kann auch durch die Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) festgestellt und empfohlen werden.
Für Demenzerkrankungen gibt es spezielle Einrichtungen, die oft an neurologische Reha-Kliniken angeschlossen sind, wie z.B. "Alzheimer Therapie Zentrum". Dort werden Menschen mit Demenz, bei medizinischer Notwendigkeit auch eine Begleitperson aufgenommen. Die Krankenkasse ist Kostenträger der stationären Reha-Maßnahme.
Das Reha-Angebot umfasst:
Diese Maßnahmen zielen auf die Krankheitsfolgen einer Demenz ab, wie z.B. Beeinträchtigung der Tagesstruktur.
Menschen mit Demenz kommen oft aufgrund einer anderen Erkrankung (z.B. Schlaganfall, Oberschenkelhalsbruch) nach einem Krankenhausaufenthalt in eine Reha-Maßnahme. Die Rehabilitation bei einer Demenz als Nebendiagnose findet häufig in der Geriatrie statt:
Ziel jeder Reha-Maßnahme ist, die Lebensqualität und die Teilhabe am sozialen Leben von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen zu stärken.
Es gibt derzeit noch kein flächendeckendes Angebot von Reha-Einrichtungen mit demenzspezifischen Rehabilitationskonzepten im Bundesgebiet. Adressen vermittelt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unter www.deutsche-alzheimer.de.
Dort finden Sie auch das Infoblatt 23 "Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz": www.deutsche-alzheimer.de > Publikationen > Informationsblätter > Infoblatt 23 "Vorsorge - und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz".
Die Leitlinie der entsprechenden Fachgesellschaften bietet umfassende Informationen zur Rehabilitation, Diagnostik, Therapie und Prävention von Demenzerkrankungen. Sie soll medizinisches Fachpersonal bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Sie dient aber auch Betroffenen, Angehörigen sowie allen anderen Personen, die mit Menschen mit Demenz umgehen, als Informationsquelle. Empfohlene Maßnahmen zur Rehabilitation sind:
Kostenloser Download der Leitlinie "Demenzen" der Fachgesellschaften unter www.awmf.org > Suchbegriff: "Demenzen".
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