Das Wichtigste in Kürze
Auch wenn Menschen mit Demenz körperlich gesund sind, können sie als pflegebedürftig eingestuft werden und Leistungen von der Pflegekasse erhalten. Die Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrads ist bei Demenz nicht immer eindeutig, da die Betroffenen sich je nach Tagesform sehr selbstständig präsentieren. Menschen mit Demenz können auch zu Hause gepflegt werden. Wichtig ist, dass sich pflegende Angehörige frühzeitig fachliche Hilfe und Unterstützung suchen.
Hilfen bei Pflegebedürftigkeit
An Demenz erkrankte Menschen sind oft noch lange Zeit körperlich gesund. Die Pflegeversicherung bietet Leistungen für Menschen mit Demenz nicht nur bei körperlichen Einschränkungen. Die Leistungen werden auch schon gewährt, wenn die Betroffenen bei alltäglichen Aufgaben nur Anleitung oder Beaufsichtigung benötigen.
Falls keine Pflegeversicherung vorliegt, die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen oder Pflegeleistungen nicht selbst bezahlt werden können, kann die Hilfe zur Pflege des Sozialamts infrage kommen.
Menschen mit Demenz können zu Hause gepflegt werden. Wenn die Pflege zu Hause nicht (mehr) möglich ist, wird eine stationäre Betreuung nötig. Es gibt verschiedene Wohnformen, zum Beispiel Wohngemeinschaften oder geschützte Stationen. Pflegende Angehörige sollten sich frühzeitig professionelle Unterstützung holen (siehe unten).
Voraussetzungen
Voraussetzungen für Leistungen der Pflegekassen sind unter anderem
- das Stellen eines Pflegeantrags
- die Erfüllung der Vorversicherungszeit sowie
- die Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der Pflegebegutachtung durch den
Medizinischen Dienst (MD) und - die daraus resultierende Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse.
Leistungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können folgende Leistungen für die häusliche Pflege in Frage kommen:
Pflege zu Hause durch Angehörige
- Pflegegeld für die Pflege zu Hause durch Angehörige
- Pflegesachleistung für die Pflege und Betreuung zu Hause durch ambulante Pflege- und/oder Betreuungsdienste
- Kombinationsleistung: Angehörige und Pflegefachkräfte/Betreuungskräfte teilen sich die Pflege und Betreuung zu Hause
- Ersatzpflege, z.B. im Urlaub
- Entlastungsbetrag, z.B. zur Finanzierung von ambulanten Betreuungsleistungen
- Häusliche Krankenpflege durch die Krankenkasse oder Unfallversicherung
- Tages- und Nachtpflege zur Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege
- Psychiatrische Krankenpflege
- Hilfsmittel, z.B. Rollstühle
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, z.B. Hausnotrufsysteme
Näheres auch unter Demenz > Wohnen - Heilmittel
- Leistungen zur Wohnumfeldverbesserung: Wohnungsumbau, z.B. Umbau des Bades, Einbau eines Treppenlifts
- Pflegende Angehörige > Sozialversicherung: Soziale Absicherung für pflegende Angehörige
Ambulante Pflege durch Fachkräfte
- Ambulante Pflegedienste
- Pflegesachleistung: Pflege und Betreuung durch ambulante Pflege- und/oder Betreuungsdienste zu Hause
- Kombinationsleistung: Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause
Besonderheiten bei Menschen mit Demenz
Grundsätzlich gelten für Menschen mit Demenz die gleichen Regeln wie für alle Pflegebedürftigen. Allerdings können sich durch die Erkrankung andere Schwerpunkte in der Pflege ergeben.
Eine Pflegebedürftigkeit kann auch dann vorliegen, wenn alltägliche Verrichtungen zwar körperlich möglich sind, aber aufgrund der Demenz nicht erkannt oder sinnvoll ausgeführt werden können. So kann ein Mensch mit Demenz durchaus körperlich in der Lage sein, sich zu waschen, zu kämmen oder zu essen, vergisst dies jedoch oder lehnt es ab.
Dies sollte bei der Begutachtung berücksichtigt werden.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Bei der Begutachtung durch den MD kann es zu Fehleinschätzungen kommen, weil
- Menschen mit Demenz äußerlich nichts anzusehen ist und sie in ihrer vertrauten Umgebung orientiert und unauffällig wirken.
- viele sich Fremden gegenüber als selbstständig darstellen können und geschickt ihre kognitiven Einbußen überspielen.
- bei Demenz Schwankungen im Tagesverlauf auftreten können. Manche Menschen mit Demenz sind tagsüber relativ ruhig und abends und nachts sehr unruhig und verwirrt.
Praxistipp
Im kostenlosen Ratgeber Pflege-Check – Vorbereitung auf den Begutachtungstermin können Sie dokumentieren, welche Betreuung, Anleitung und Hilfen die pflegebedürftige Person im Laufe des Tages benötigt, damit der MD den Grad der Selbstständigkeit realistisch erfassen kann.
Entlastung für angehörige Pflegepersonen
Pflegende Angehörige sind stark belastet und haben ein erhöhtes Krankheitsrisiko. Sie sollten frühzeitig Unterstützungsangebote annehmen, z.B. Gesprächsgruppen bei örtlichen Selbsthilfegruppen und Seniorenkreisen, Kurzzeitpflege, Ersatzpflege oder örtliche Beratungsangebote.
Viele Angehörige übernehmen die Pflege zusätzlich zu Beruf und eigenen Verpflichtungen, häufig ohne professionelle Hilfe. Um Belastungen zu erkennen und abzufedern, kann die psychosomatische Grundversorgung durch den Hausarzt eine wichtige Unterstützung sein.
Beispiel
Frau Melnik, 58 Jahre alt, pflegt seit zwei Jahren ihren an Demenz erkrankten Ehemann zu Hause. Sie hat Pflegezeit beantragt und ihre Arbeitszeit reduziert. Sie schläft schlecht und fühlt sich oft traurig und überfordert. Ihr Hausarzt erkennt die Belastung und bietet im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung regelmäßige Gespräche an. Dabei spricht Frau Melnik über ihre Sorgen, lernt Entspannungstechniken kennen und erhält Informationen über Entlastungsangebote wie Tagespflege oder eine Pflegeberatung. Das hilft ihr, wieder besser mit der Situation umzugehen und ihre eigene Gesundheit zu schützen.
Pflegekurse
Für pflegende Angehörige gibt es spezielle Kurse für die Pflege und Betreuung von Demenzkranken. Diese werden z.B. von ambulanten Pflegediensten oder Demenzselbsthilfegruppen angeboten. Für Menschen mit Demenz gibt es während einiger Kurse zusätzlich Betreuungsmöglichkeiten. Viele Kurse werden inzwischen auch online angeboten. Informationen und Kurse bieten z.B. die Mitglieder der Deutschen Alzheimergesellschaft, Kontakte unter www.deutsche-alzheimer.de > Über uns > Mitgliedsgesellschaften der DAlzG, Kranken- und Pflegekassen, Pflegestützpunkte und ambulante Pflegedienste vor Ort.
Weitere Hilfen und Unterstützungen für Angehörige unter Demenz > Entlastung Angehöriger.
Palliativversorgung
Demenz ist eine fortschreitende und derzeit nicht heilbare Erkrankung, bei der die geistigen Fähigkeiten nach und nach verloren gehen. In der letzten Lebensphase treten häufig belastende Beschwerden wie Schmerzen, Schluckstörungen oder Atemnot auf. Wenn diese Symptome stark ausgeprägt sind, sollte über eine palliative Versorgung nachgedacht werden, ggf. auch über eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).
Für den Fall, das Menschen mit Demenz sich im fortgeschrittenem Stadium nicht mehr äußern können, sollten frühzeitig medizinische und pflegerische Wünsche festgehalten werden, Näheres unter Patientenvorsorge.
Verwandte Links
Demenz > Entlastung Angehöriger
Demenz > Symptome Verlauf Diagnose
Demenz > Freiheitsentziehende Maßnahmen