Auch wenn Menschen mit Demenz körperlich gesund sind, können sie als pflegebedürftig eingestuft werden und Leistungen von der Pflegekasse erhalten. Die Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrads ist bei Demenz nicht immer eindeutig, da die Betroffenen sich je nach Tagesform sehr selbstständig präsentieren. Menschen mit Demenz können auch zu Hause gepflegt werden. Wichtig ist, dass sich pflegende Angehörige frühzeitig fachliche Hilfe und Unterstützung suchen.
An Demenz erkrankte Menschen sind oft noch lange Zeit körperlich gesund. Die Pflegeversicherung bietet Leistungen für Menschen mit Demenz nicht nur bei körperlichen Einschränkungen. Die Leistungen werden auch schon gewährt, wenn die Betroffenen bei alltäglichen Aufgaben nur Anleitung oder Beaufsichtigung benötigen.
Falls keine Pflegeversicherung vorliegt, die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen oder Pflegeleistungen nicht selbst bezahlt werden können, kann die Hilfe zur Pflege des Sozialamts infrage kommen.
Menschen mit Demenz können zu Hause gepflegt werden. Wenn die Pflege zu Hause nicht (mehr) möglich ist, wird eine stationäre Betreuung nötig. Es gibt verschiedene Wohnformen, zum Beispiel Wohngemeinschaften oder geschützte Stationen. Pflegende Angehörige sollten sich frühzeitig professionelle Unterstützung holen (siehe unten).
Voraussetzungen für Leistungen der Pflegekassen sind unter anderem
Unter bestimmten Voraussetzungen können folgende Leistungen für die häusliche Pflege in Frage kommen:
Grundsätzlich gelten für Menschen mit Demenz die gleichen Regeln wie für alle Pflegebedürftigen. Allerdings können sich durch die Erkrankung andere Schwerpunkte in der Pflege ergeben.
Eine Pflegebedürftigkeit kann auch dann vorliegen, wenn alltägliche Verrichtungen zwar körperlich möglich sind, aber aufgrund der Demenz nicht erkannt oder sinnvoll ausgeführt werden können. So kann ein Mensch mit Demenz durchaus körperlich in der Lage sein, sich zu waschen, zu kämmen oder zu essen, vergisst dies jedoch oder lehnt es ab.
Dies sollte bei der Begutachtung berücksichtigt werden.
Bei der Begutachtung durch den MD kann es zu Fehleinschätzungen kommen, weil
Im kostenlosen Ratgeber Pflege-Check – Vorbereitung auf den Begutachtungstermin können Sie dokumentieren, welche Betreuung, Anleitung und Hilfen die pflegebedürftige Person im Laufe des Tages benötigt, damit der MD den Grad der Selbstständigkeit realistisch erfassen kann.
Pflegende Angehörige sind stark belastet und haben ein erhöhtes Krankheitsrisiko. Sie sollten frühzeitig Unterstützungsangebote annehmen, z.B. Gesprächsgruppen bei örtlichen Selbsthilfegruppen und Seniorenkreisen, Kurzzeitpflege, Ersatzpflege oder örtliche Beratungsangebote.
Viele Angehörige übernehmen die Pflege zusätzlich zu Beruf und eigenen Verpflichtungen, häufig ohne professionelle Hilfe. Um Belastungen zu erkennen und abzufedern, kann die psychosomatische Grundversorgung durch den Hausarzt eine wichtige Unterstützung sein.
Beispiel
Frau Melnik, 58 Jahre alt, pflegt seit zwei Jahren ihren an Demenz erkrankten Ehemann zu Hause. Sie hat Pflegezeit beantragt und ihre Arbeitszeit reduziert. Sie schläft schlecht und fühlt sich oft traurig und überfordert. Ihr Hausarzt erkennt die Belastung und bietet im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung regelmäßige Gespräche an. Dabei spricht Frau Melnik über ihre Sorgen, lernt Entspannungstechniken kennen und erhält Informationen über Entlastungsangebote wie Tagespflege oder eine Pflegeberatung. Das hilft ihr, wieder besser mit der Situation umzugehen und ihre eigene Gesundheit zu schützen.
Für pflegende Angehörige gibt es spezielle Kurse für die Pflege und Betreuung von Demenzkranken. Diese werden z.B. von ambulanten Pflegediensten oder Demenzselbsthilfegruppen angeboten. Für Menschen mit Demenz gibt es während einiger Kurse zusätzlich Betreuungsmöglichkeiten. Viele Kurse werden inzwischen auch online angeboten. Informationen und Kurse bieten z.B. die Mitglieder der Deutschen Alzheimergesellschaft, Kontakte unter www.deutsche-alzheimer.de > Über uns > Mitgliedsgesellschaften der DAlzG, Kranken- und Pflegekassen, Pflegestützpunkte und ambulante Pflegedienste vor Ort.
Weitere Hilfen und Unterstützungen für Angehörige unter Demenz > Entlastung Angehöriger.
Demenz ist eine fortschreitende und derzeit nicht heilbare Erkrankung, bei der die geistigen Fähigkeiten nach und nach verloren gehen. In der letzten Lebensphase treten häufig belastende Beschwerden wie Schmerzen, Schluckstörungen oder Atemnot auf. Wenn diese Symptome stark ausgeprägt sind, sollte über eine palliative Versorgung nachgedacht werden, ggf. auch über eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).
Für den Fall, das Menschen mit Demenz sich im fortgeschrittenem Stadium nicht mehr äußern können, sollten frühzeitig medizinische und pflegerische Wünsche festgehalten werden, Näheres unter Patientenvorsorge.
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