Die Patientenvorsorge gibt Menschen jeden Alters die Möglichkeit, sich mit ihren Wünschen und Bedürfnissen im Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen und weiteren wichtigen Lebensbereichen auseinanderzusetzen. Vor allem für den Fall, dass in Notsituationen oder langwierigen Krankheitsprozessen keine entsprechenden Äußerungen mehr möglich sind, ist es wichtig, im Vorfeld seine Wünsche aufzuschreiben.
Dafür gibt es 3 verschiedene schriftliche Erklärungen:
Für Zeiten, in denen durch Unfall oder Erkrankung die körperlichen, geistigen und/oder psychischen Fähigkeiten verloren gehen und die eigenen Angelegenheiten nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang geregelt werden können, können im Vorfeld persönliche Wünsche und Vorstellungen schriftlich niedergelegt werden, um einer Fremdbestimmung durch andere Personen vorzubeugen.
Die Nutzung der Vorsorgemöglichkeiten bedeutet ein (vorbereitetes) selbstbestimmtes Leben auch in Zeiten, in denen ein eigenverantwortliches Überlegen, Entscheiden und Handeln nicht mehr möglich ist. Der Vorsorgende stellt sicher, dass u.a. in den Bereichen Gesundheitsfürsorge und -vorsorge, Finanzen und Vermögen, Aufenthaltsort und Vertretung bei Ämtern und Behörden seinen Wünschen entsprechend gehandelt wird, wenn diese für Ärzte, Bevollmächtigte und Betreuer erfüllbar sind.
Vor dem 18. Geburtstag haben die Eltern das Sorgerecht und können in Notfällen und schweren Krankheitssituationen für ihr Kind Entscheidungen treffen. Deshalb ist eine Patientenvorsorge erst ab Volljährigkeit möglich.
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben über das Aussehen der jeweiligen Vorsorgeformen, sie müssen nur schriftlich festgehalten werden. Kostenfreie Vordrucke, die individuell abgewandelt werden können, gibt es hier als PDF-Datei zum kostenlosen Download:
Vordruck Patientenverfügung, Vordruck Vorsorgevollmacht, Vordruck Betreuungsverfügung.
Ein Testament wird immer erst nach dem Tod wirksam, deshalb ist es nicht Bestandteil der Patientenvorsorge.
Grundsätzlich kann der Ersteller alle Formen der Patientenvorsorge jederzeit widerrufen oder abändern. Dies muss den entsprechenden Personen bzw. dem Betreuungsgericht mitgeteilt werden. Sollen Bestimmungen über den Tod hinaus getroffen werden, sollte dies explizit in die Vorsorgevollmacht mit aufgenommen werden.
Macht die bevollmächtigte Person absprachewidrig oder vorzeitig von einer Vollmacht Gebrauch, kann die Vollmacht sofort widerrufen und eventuell Schadensersatz verlangt werden. Gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass ein Bevollmächtigter/Betreuer die Angelegenheiten nicht den Wünschen entsprechend besorgt, kann das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer einsetzen und die Betreuung/Bevollmächtigung ggf. beenden.
Wer sich Gedanken über eine Patientenvorsorge macht und welche Dinge er darin regeln will, braucht ein Vorstellungsvermögen davon, wie Krankheitssituationen aussehen können, in denen eine Vollmacht oder Verfügung in Kraft tritt. Nachfolgend einige Beispiele:
Die Kenndaten einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung (z.B. Name und Adresse des Erklärenden und des Bevollmächtigten bzw. des vorgeschlagenen Betreuers) können beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Das Zentrale Vorsorgeregister hilft den Gerichten beim Auffinden von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Die Betreuungsgerichte können vor Anordnung einer Betreuung klären, welche Vorsorgedokumente vorhanden sind. Beim Vorsorgeregister werden keine Inhalte hinterlegt.
Der Hinweis auf das Bestehen einer Patientenverfügung kann beim Vorsorgeregister nur ergänzend zu einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung registriert werden.
Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister unter www.vorsorgeregister.de. Anschrift und Kontakt: Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 080151, 10001 Berlin, Telefon: 0800 3550500, E-Mail: info@vorsorgeregister.de.
Die Daten der Vorsorgevollmacht können online oder per Post übermittelt werden. Je nach Art der Übermittlung und Zahlungsweise kostet die Registrierung 20,50 € bis 26 €. Je zusätzlicher Vertrauensperson kommen noch Kosten in Höhe von 3,50 € (bei Online-Registrierung) bzw. 4 € (bei Registrierung per Post) dazu.
Informationen geben Amts- und Betreuungsgerichte, Rechtsanwälte und Notare sowie das Patientenschutztelefon der Deutschen Stiftung Patientenschutz unter Telefon 0231 7380730 oder 030 28444840 oder 089 2020810.
Einen Ratgeber mit ausführlichen Informationen und Vordrucken zu Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie hier als PDF kostenlos herunterladen: Ratgeber Patientenvorsorge.