Notvertretungsrecht

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Verheiratete krank oder bewusstlos sind und deswegen nicht mehr selbst entscheiden können, kann der Ehepartner sie über das Ehegattennotvertretungsrecht bis zu 6 Monate lang bei der Gesundheitssorge vertreten. Die ärztliche Schweigepflicht entfällt insoweit.

Das Notvertretungsrecht gilt aber nicht, wenn noch Verheiratete sich schon getrennt haben, wenn bekannt ist, dass die bewusstlose oder kranke Person die Vertretung nicht will, wenn es für die Gesundheitssorge eine Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung gibt, oder wenn für eine nötige Entscheidung eine Patientenverfügung existiert.

Was ist das Ehegattennotvertretungsrecht?

Das Ehegattennotvertretungsrecht greift seit 2023, wenn eine verheiratete Person wegen Krankheit oder Bewusstlosigkeit nicht mehr selbst über gesundheitliche Dinge entscheiden kann. Es gibt dem andern Ehepartner das Recht, für bis zu 6 Monate seinen kranken oder bewusstlosen Ehepartner in folgenden Angelegenheiten der Gesundheitssorge zu vertreten:

  • Einwilligen in oder Untersagen von Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen und Entgegennehmen ärztlicher Aufklärung
  • Behandlungsverträge, Krankenhausverträge oder Verträge über eilige Maßnahmen der Rehabilitation und Pflege abschließen, kündigen oder ändern
  • Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen während eines Krankenhaus- oder Heimaufenthalts oder in einer anderen Einrichtung, für eine maximale Dauer von 6 Wochen, z.B. ruhigstellende (sedierende) Medikamente oder Bettgitter
  • Ansprüche geltend machen, die in Zusammenhang mit der Krankheit entstehen, z.B. gegenüber der Krankenkasse, der Pflegekasse, dem Unfallversicherungsträger, dem Rentenversicherungsträger oder einem schadenersatzpflichtigen Unfallgegner
  • Verlangen, dass der Kostenträger direkt an die Einrichtung (z.B. Krankenhaus, Therapieeinrichtung, Rehaeinrichtung, Pflegeeinrichtung) oder den ambulanten Dienst zahlen soll, mit dem ein Vertrag über die Behandlung, Pflege oder Reha geschlossen wurde
  • Abtretung an die genannten Einrichtungen und/oder den Dienst, damit diese direkt mit dem Kostenträger abrechnen können

Zum Ehegattennotvertretungsrecht gehört auch, dass in der Notsituation die ärztliche Schweigepflicht gegenüber dem Ehepartner wegfällt. Das heißt, dieser bekommt ärztliche Auskünfte, darf die Krankenunterlagen sehen und darf anderen Menschen oder Stellen die Einsicht erlauben, z.B. der Krankenkasse, der Pflegekasse, dem Unfallversicherungsträger, dem Rentenversicherungsträger, einer privaten Versicherung oder anderen Angehörigen.

Wann besteht kein Notvertretungsrecht?

Ehepartner haben für einander kein Notvertretungsrecht, wenn sie getrennt leben. Getrenntleben hat in dem Zusammenhang nichts damit zu tun, ob das Ehepaar in einer gemeinsamen Wohnung lebt, sondern es kommt darauf an, ob beide in einer ehelichen Lebensgemeinschaft zusammen sein wollen.

Fallbeispiele:

  • Herr Maier hat sich von Frau Maier getrennt. Sie sind aber aus Kostengründen noch verheiratet und wohnen auch noch zusammen. Als Herr Maier nach einem Unfall im Koma liegt, hat Frau Maier kein Notvertretungsrecht, obwohl sie die Trennung von Herrn Maier nicht gewollt hat.
  • Herr und Frau Ylmaz wohnen nicht mehr zusammen, seit Frau Ylmaz ins Pflegeheim ziehen musste, aber sie sind immer noch ein Paar. Frau Ylmaz erleidet einen Schlaganfall und kann nicht mehr sprechen. Jetzt hat Herr Ylmaz ein Notvertretungsrecht.

Das Notvertretungsrecht greift auch nicht, wenn für die Gesundheitssorge eine rechtliche Betreuung oder eine Vorsorgevollmacht existiert, und der Ehepartner oder der Arzt davon weiß.

Fallbeispiel: Frau Bauer hat ihrer Tochter Tina eine Vorsorgevollmacht für die Gesundheitssorge erteilt, ohne ihrem Mann, Herrn Bauer, davon zu erzählen. Als sie nach einem Herzinfarkt nicht mehr über ihre medizinische Behandlung entscheiden kann, hat Herr Bauer zunächst ein Notvertretungsrecht, weil auch die Ärzte nichts von der Vollmacht wissen. Als Herr Bauer Tina über den Herzinfarkt informiert, erzählt sie ihm von der Vorsorgevollmacht. Ab diesem Zeitpunkt endet sein Notvertretungsrecht und Tina muss sich kümmern.

Außerdem gilt das Notvertretungsrecht nicht, wenn dem Arzt oder dem Ehepartner bekannt ist, dass die kranke oder bewusstlose Person nicht von ihrem Ehepartner vertreten werden möchte.

Wenn eine Patientenverfügung existiert, gilt vorrangig, was darin geregelt ist. Das Notvertretungsrecht greift erst, wenn eine Entscheidung ansteht, zu der die Patientenverfügung keine oder keine ausreichend klaren Angaben enthält.

Schriftliche Bestätigung beim Notvertretungsrecht

Ein Arzt muss dem Ehegatten schriftlich bestätigen, dass die Voraussetzungen vorliegen und ab welchem Zeitpunkt die 6 Monate Notvertretungsrecht beginnen.

Praxistipp

Wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Ehepartner ein Notvertretungsrecht hat, reicht es theoretisch, wenn Sie ihm das mitteilen. Wenn Sie nicht darauf vertrauen, dass Ihr Ehepartner sich daran halten wird, können Sie Ihre Ablehnung des Notvertretungsrechts schriftlich festhalten und im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Näheres unter www.vorsorgeregister.de > Hilfe > Vorsorgeangelegenheiten > Ehegattenwiderspruch. Ärzte können dieses Register im Notfall abrufen.

Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung

 

Rechtsgrundlagen: § 1358 BGB

Letzte Bearbeitung: 09.07.2026

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