In Deutschland nutzen etwa 70 % der Menschen täglich das Internet. Hierbei werden häufig Passwort-geschützte Zugänge angelegt, z.B. bei Sozialen Netzwerken, E-Mail-Anbietern, Cloud-Diensten oder Streaming-Plattformen. Es werden Fotos und Daten online geteilt und Verträge abgeschlossen.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (III ZR 183/17) bestätigt, dass im Todesfall alle Rechte und Pflichten auf den Erben übergehen. Deshalb sollten für den sog. digitalen Nachlass Bestimmungen im Rahmen der Vorsorge getroffen werden. Hierbei sollte vor allem in einer Verfügung oder im Testament schriftlich festgehalten werden, wie nach dem Tod mit Online-Konten umgegangen werden soll.
Menschen jeden Alters sollten sich mit ihrer Patientenvorsorge auseinandersetzen. Es gibt keine Regelungen, in welcher Form Bestimmungen zum digitalen Nachlass getroffen werden müssen. Der Nachlass muss lediglich schriftlich festgehalten sein. Es ist sinnvoll, den persönlichen Vorsorgeformularen eine gesonderte Liste mit Informationen darüber anzuhängen, die stetig aktualisiert wird (siehe unten).
Hat der Verstorbene nicht schriftlich fixiert wie mit seinem digitalen Nachlass verfahren werden soll, geht er mit all seinen Rechten und Pflichten auf den Erben über. Der Erbe kann mit dem digitalen Nachlass also das tun, was er für richtig hält ohne eine Vorstellung zu haben, was im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre.
Mit Zugangsdaten sollte immer sehr sorgfältig umgegangen werden, um unerlaubten Zugriff von Dritten zu verhindern. Der sichere Umgang mit Zugangsdaten umfasst deshalb zwei Schritte:
Der digitale Nachlass umfasst z.B. folgende Bereiche, für die Regelungen getroffen werden können:
Eine Formularvorlage zum kostenlosen Download: Formular - Digitaler Nachlass.
Ausführliche allgemeine Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Patientenvorsorge finden Sie im Ratgeber Patientenvorsorge.
Anwalt, Rechtsberatungsstellen