Bei einer Organspende bzw. einer Gewebespende werden menschliche Organe oder Gewebe vom Spender entnommen und einem Spendenempfänger übertragen. Um Missbrauch zu verhindern und die Spendenbereitschaft zu erhöhen, regeln Gesetze und Richtlinien die Organ- und Gewebespende. Für eine Organspende nach dem Tod können Festlegungen in einem Organspendeausweis getroffen werden. Informationen bieten die Krankenkassen, Hausärzte und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen ist im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Mit dem Ziel die Bereitschaft zur Organspende zu fördern, soll es Missbrauch verhindern, jeden Mensch umfassend aufklären und somit eine unabhängige Entscheidung ermöglichen. Insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Krankenkassen bieten Informationen über die Voraussetzungen, Bedeutung und Möglichkeiten von Organ- und Gewebespenden.
Wichtige Regelungen und Ziele des TPG sind:
Um die transplantationsmedizinische Versorgung zu verbessern und die Transparenz bei Organspenden zu erhöhen, wurde das Transplantationsregister eingerichtet. Die medizinischen Daten von Spendern und Empfängern werden darin erhoben und miteinander verknüpft. Das Transplantationsregister und weitere Informationen finden Sie unter https://transplantations-register.de.
Eine Organspende ist möglich, wenn vor dem Tod eine Einwilligung stattgefunden hat oder die nächsten Angehörigen der Organspende zustimmen. Eine Erklärung zur Organspende ist ab dem 16. Geburtstag möglich. Einer Organspende widersprechen können Jugendliche bereits ab dem 14. Geburtstag.
Voraussetzungen einer Organentnahme mit Einwilligung des Spenders
Organe und Gewebe dürfen nicht entnommen werden, wenn der mögliche Spender zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat oder der Gehirntod nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechend festgestellt wurde.
Voraussetzungen einer Organentnahme mit Zustimmung anderer Personen
Hat der mögliche Organspender z.B. in einer Vorsorgevollmacht die Entscheidung über eine Organ- oder Gewebeentnahme einer bestimmten Person übertragen, so muss diese anstatt dem nächsten Angehörigen über die Organspende entscheiden.
Ablauf einer Organspende nach dem Tod
Eine Organspende ist nur möglich, wenn alle rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine medizinische Untersuchung klärt dann, welche Organe zur Spende freigegeben wurden und sich zur Transplantation eignen. Anschließend werden ein oder mehrere Spenderorgane entnommen und möglichst schnell zu geeigneten Empfängern gebracht. Die Organempfänger werden zeitgleich auf die Transplantation vorbereitet, sodass diese stattfinden kann, sobald das Spenderorgan eingetroffen ist.
Eine Lebendspende ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Näheres unter Transplantation > Lebendspende.
Auf einem Organspendeausweis können folgende Entscheidungen festgehalten werden:
Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert und hinterlegt, deshalb sollte er gut auffindbar (z.B. in der Geldbörse) aufbewahrt werden. Es ist zudem sinnvoll, Angehörige oder Freunde über die Entscheidung zu informieren und ihnen mitzuteilen, wo der Ausweis zu finden ist.
Der Organspendeausweis kann unter www.organspende-info.de > Organspendeausweis > Download und Bestellen online ausgefüllt und heruntergeladen oder als Plastikkarte bestellt werden.
Alle Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, die mindestens 16 Jahre alt sind, erhalten alle 2 Jahre Informationen über die Organspende und den Organspendeausweis. Das soll dazu motivieren, eine gut informierte und tragfähige Entscheidung zu treffen und diese auch zu dokumentieren.
Auch Hausärzte sollen ihre Patienten regelmäßig über die Organ- und Gewebespende informieren und bei Bedarf ausführlich beraten.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert über Organ- und Gewebespenden und bietet Informationsmaterialien, den Organspendeausweis, Videos und Podcasts unter www.organspende-info.de.
Die Informationen müssen die Menschen umfassend aufklären und ihnen die Tragweite ihrer Entscheidung bewusst machen. Sie dürfen nicht beeinflussen und müssen stets ergebnisoffen sein. Es gibt keine Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende.
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist eine sehr persönliche und abhängig von individuellen Einstellungen und Erfahrungen, eigenen Glaubensvorstellungen und Werten. Da eine Organspende Leben retten kann, jedoch auch Auswirkungen auf die Angehörigen hat, sollte vor der Entscheidung das Für und Wider gut überlegt sein:
Pro. Mögliche Argumente für eine Organspende sind z.B., dass in Deutschland mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen und die Organspende streng reguliert ist, um Spender und Empfänger bestmöglich zu schützen.
Contra. Mögliche Argumente gegen eine Organspende sind z.B., dass der Sterbeprozess auf der Intensivstation Angehörigen das Abschiednehmen erschwert und sie nicht anwesend sein können, wenn die künstliche Beatmung eingestellt wird.
Eine Liste mit Argumenten für und gegen eine Organspende bietet die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands als PDF-Download unter www.kfd-bundesverband.de > Unsere Themen > Ethik > Organspende > Argumente: Für und gegen die Organspende.
Eine Sammlung von Meinungen zu Vor- und Nachteilen der Organspende und Erfahrungsberichte bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.organspende-info.de > Informieren > Erfahrungen und Meinungen.
Die unabhängige Vertrauensstelle Transplantationsmedizin nimmt vertraulich Meldungen über Auffälligkeiten und Verstöße gegen das Transplantationsrecht entgegen und überprüft diese. Hinweise können Sie auch anonym geben. Sie erreichen die Vertrauensstelle unter
Vertrauensstelle Transplantationsmedizin
Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
Telefon: 030 400456-671
Fax: 030 400456-675
E-Mail: vertrauensstelle_transplantationsmedizin@baek.de
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Rechtsgrundlagen: Transplantationsgesetz (TPG)