Pflegegrade

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Pflegebedürftigkeit wird in 5 Pflegegrade (ehemals 3 Pflegestufen) eingeteilt. Diese bilden die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten einer pflegebedürftigen Person ab. Die Einstufung in einen Pflegegrad wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) ermittelt und ist Voraussetzung für die Ansprüche auf Leistungen der Pflegekasse.

2. Pflegegrade

Ausschlaggebend für die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad sind die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Diese werden in 5 Kategorien unterteilt:

Pflegegrad

Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

1

Geringe

2

Erhebliche

3

Schwere

4

Schwerste

5

Schwerste mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

 

Die Einstufung in einen Pflegegrad entscheidet über die Leistungen, die Pflegebedürftige von der Pflegekasse erhalten. Nähere Informationen zu Leistungen bei Pflegebedürftigkeit unter Pflegeleistungen.

3. Pflegeantrag

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt auf Antrag bei der Pflegekasse, Näheres unter Pflegeantrag und Pflegebegutachtung.

4. Ermittlung des Pflegegrads

Um den Pflegegrad zu bestimmen, wird eine Begutachtung in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person durchgeführt. Bei der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten in 6 verschiedenen Bereichen (Modulen) ermittelt. Anhand des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad.

5. Praxistipps

  • Pflegepersonen können unter bestimmten Voraussetzungen ab Pflegegrad 2 bei der Steuererklärung einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Näheres unter Behinderung > Steuervorteile.
  • Der Ratgeber Pflegecheck – Vorbereitung auf den Begutachtungstermin beinhaltet neben grundlegenden Informationen zur Vorbereitung auf den Begutachtungstermin auch alle Fragestellungen aus den 6 Modulen zum eigenständigen Durcharbeiten. Somit sind Sie mit allen Fragestellungen vertraut, die Sie bei einer Begutachtung erwarten und finden heraus, mit welchem Pflegegrad Sie rechnen dürfen.

6. Wer hilft weiter?

Pflegekassen und Pflegestützpunkte.

7. Verwandte Links

Ratgeber Pflege

Pflege-Check – Vorbereitung auf den Begutachtungstermin

Tabelle Pflegeleistungen

Pflegeversicherung

Pflegebedürftigkeit

Pflegeantrag und Pflegebegutachtung

Pflegeleistungen

 

Rechtsgrundlagen: § 15 SGB XI

Letzte Bearbeitung: 10.09.2023

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