Rollstühle

Das Wichtigste in Kürze

Rollstühle sichern die Mobilität von Menschen, deren Gehfähigkeit aufgrund einer körperlichen Einschränkung oder Behinderung beeinträchtigt ist. Rollstühle werden ärztlich verordnet und zählen zu den medizinischen Hilfsmitteln. Für die Kostenübernahme ist meist ein Kostenvoranschlag des Sanitätshauses erforderlich, der vor der Versorgung von der Krankenkasse genehmigt werden muss.

Rollstuhl-Modelle und Einsatzbereiche

Rollstühle kommen bei erheblichen Einschränkungen der Mobilität zum Einsatz, auch wenn diese nur vorübergehend bestehen. Je nach individuellem Bedarf stehen verschiedene Modelle für den Innen- und Außenbereich, für die Treppenüberwindung sowie als Toiletten- oder Duschrollstuhl zur Verfügung. Unterschieden wird zudem zwischen mechanischen Rollstühlen und Elektrorollstühlen. Für eine sichere Nutzung sollten Größe und Ausstattung individuell angepasst werden.

Elektrorollstühle

Ein Elektrorollstuhl kann die Selbstständigkeit von schwer Kranken und gebrechlichen Menschen erhöhen und trägt zur Verbesserung der Lebensqualität bei.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten haftungsrechtliche Vorgaben:

  • Modelle bis zu 6 km/h: Diese Rollstühle sind nicht versicherungspflichtig. Dennoch empfiehlt sich die Meldung an die private Haftpflichtversicherung zur Prüfung des Versicherungsschutzes.
  • Modelle über 6 km/h: Liegt eine Bewilligung für ein schnelleres Modell vor, besteht eine gesetzliche Pflicht zu einer separaten Kfz-Haftpflichtversicherung. Ein gültiges Versicherungskennzeichen muss an der Rückseite des Rollstuhls befestigt sein. Die Betriebserlaubnis des Rollstuhls sowie der Versicherungsschein sind bei Fahrten stets mitzuführen.

Rollstuhlversorgung im Pflegeheim

Die Rollstuhlversorgung im Pflegeheim gestaltet sich oft sehr schwierig, weil sich hier Zuständigkeiten von Krankenkasse und Pflegeheim überschneiden:

  • Zuständigkeit der Krankenkasse (Individueller Behinderungsausgleich): Gesetzliche Krankenkassen müssen ihre Versicherten auch im Pflegeheim bei vollstationärer Pflege mit Hilfsmitteln versorgen, wenn diese dem individuellen Behinderungsausgleich dienen. Das betrifft den persönlich angepassten Rollstuhl, der Betroffenen die eigenständige Mobilität, die Nutzung des Gartens oder die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben außerhalb der Einrichtung ermöglicht.
  • Zuständigkeit des Pflegeheims (Erleichterung der Pflege / Hausausstattung): Der Heimträger muss Hilfsmittel bereithalten, die zur allgemeinen Betriebsausstattung gehören oder primär der Erleichterung der Pflege dienen. Dazu zählen Standard-Duschstühle oder universelle Transportrollstühle, die das Pflegepersonal nutzt, um Pflegebedürftige innerhalb des Heims zu bewegen.

Praxistipp Kostenvoranschlag

Bitten Sie das Sanitätshaus eine detaillierte Begründung auf dem Kostenvoranschlag zu ergänzen, die den individuellen Nutzen für Ihre persönliche Lebensführung und Mobilität im Heim betont. Dies verhindert, dass die Krankenkasse den Antrag pauschal mit Verweis auf die Ausstattungspflicht des Heims ablehnt. Im Falle einer Ablehnung ist ein Widerspruch möglich.

Zuzahlungen und Festbeträge

Gesetzlich Versicherte müssen für Hilfsmittel eine Zuzahlung leisten, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Wählt die versicherte Person eine Ausstattung, die über das medizinische Maß hinausgeht (z.B. eine Sonderfarbe oder Zusatzfunktionen), trägt sie diese Mehrkosten selbst. Das Sanitätshaus muss mindestens ein Modell anbieten, dass ohne eigene Aufzahlung von der Krankenkasse übernommen wird.

Hilfsmittel-Richtlinien und Hilfsmittelverzeichnis

Für die Verordnung und Kostenübernahme von Hilfsmitteln sind insbesondere die folgenden Richtlinien und Verzeichnisse relevant:

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) regelt in den bindenden Hilfsmittel-Richtlinien die Voraussetzungen für die ärztliche Verordnung. Die Richtlinien stehen unter www.g-ba.de > Richtlinien zum Download bereit.
  • Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis: Der GKV-Spitzenverband listet unter https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home alle erstattungsfähigen Produkte auf. Rollstühle sind in der Produktgruppe 18 aufgeführt.
  • Rehadat-Hilfsmittelportal: Unter www.rehadat-hilfsmittel.de bietet die Plattform eine laienverständliche Übersicht über technische Daten und Beschreibungen der verfügbaren Rollstuhlmodelle.

Wer hilft weiter?

  • Orthopädie- und Sanitätshäuser unterstützen bei der Auswahl, übernehmen individuelle Anpassungen und beraten und helfen oft auch bei der Antragstellung bei den Krankenkassen oder anderen Kostenträgern.
  • Bei Fragen zur Kostenübernahme oder im Falle einer Ablehnung informieren die Verbraucherzentralen, die jeweiligen Krankenkassen sowie die Unabhängige Teilhabeberatung.

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Letzte Bearbeitung: 06.07.2026

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