Das Wichtigste in Kürze
Orthopädische und andere Hilfsmittel unterstützen dabei, Beschwerden zu lindern, die Behandlung zu sichern und den Alltag trotz gesundheitlicher Einschränkungen zu erleichtern.
In vielen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Bei Arbeits- oder Wegeunfällen ist die Unfallversicherung zuständig. Voraussetzung ist immer, dass das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und ärztlich verordnet wird. Je nach Art der Versorgung müssen Versicherte ab 18 Jahren eine Zuzahlung bzw. einen Eigenanteil leisten.
Informationen zu Festbeträgen, Zuzahlungen, Hilfsmittel-Richtlinie und Hilfsmittelverzeichnis unter Hilfsmittel.
Orthopädische Schuhe
Orthopädische Schuhe werden eingesetzt, wenn z.B. Fußfehlstellungen, Schmerzen oder Folgen von Operationen eine spezielle Versorgung erfordern. Dabei kann es sich um maßgefertigte Schuhe handeln, aber auch um vorgefertigte Modelle oder gezielte Anpassungen an vorhandenen Schuhen. Weil Schuhe auch Alltagsgegenstände sind, gibt es Besonderheiten bei der Kostenübernahme, siehe unten.
Bandagen und Orthesen
Bandagen und Orthesen stabilisieren und entlasten Gelenke sowie Muskeln. Sie kommen unter anderem bei Verletzungen, chronischen Erkrankungen oder nach Operationen zum Einsatz.
Typische Anwendungsbereiche sind die Knie, die Wirbelsäule, die Schulter oder die Hand. Ziel ist es, Schmerzen zu reduzieren und Bewegungen sicherer zu machen.
Rollstühle
Rollstühle ermöglichen Mobilität, wenn das Gehen nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich ist. Die Auswahl reicht von einfachen Standardmodellen bis hin zu individuell angepassten Aktiv- oder Elektrorollstühlen, Näheres unter Rollstühle.
Gehhilfen
Gehhilfen wie Rollatoren, Gehstützen oder Gehgestelle geben Sicherheit im Alltag und helfen, Stürze zu vermeiden. Welches Modell geeignet ist, hängt davon ab, ob die Unterstützung vor allem in der Wohnung, im Außenbereich oder in beiden Situationen benötigt wird.
Auch Details wie die Erreichbarkeit der Bremsen, die richtige Höhe oder eine integrierte Sitzfläche können entscheidend sein. Eine individuelle Anpassung und ein Probelauf im Sanitätshaus sind daher sinnvoll.
Hilfsmittel in Haushalt und Freizeit
Neben orthopädischen Hilfsmitteln gibt es viele kleinere Alltagshelfer, die das Leben deutlich erleichtern. Dazu gehören z.B.: Strumpf-, Strumpfhosen- und Sockenanzieher (auch für Kompressionsstrümpfe), Antirutsch-Unterlagen für den Tisch, Toilettensitzerhöhungen, Greifhilfen, Aufstehhilfen, Handläufe, Dusch- und Badewannenstühle.
Kostenübernahme
Die Krankenkassen und im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls die Unfallversicherungsträger übernehmen die Kosten für alle hier aufgeführten Hilfsmittel. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Versorgung als notwendig und wirtschaftlich gilt.
Orientierung bietet das sog. Hilfsmittelverzeichnis, in dem online recherchiert werden kann: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de. Dennoch wird jeder Antrag individuell geprüft. In vielen Fällen müssen Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Bei höherwertigen Ausführungen können zusätzliche Kosten entstehen. Die Krankenkasse kann ein Hilfsmittel auch leihweise zur Verfügung stellen.
Besonderheit: Orthopädische Schuhe
Orthopädische Schuhe sind nicht nur ein medizinisches Hilfsmittel, sondern auch „normale“ Schuhe.
Deshalb fallen zwei Kostenanteile an:
- Zuzahlung wie bei anderen Hilfsmitteln
- Zusätzlicher Eigenanteil, weil Schuhe auch im Alltag genutzt werden (Gebrauchsgegenstand). Diesen Anteil muss die versicherte Person selbst bezahlen
Auskünfte zu den Eigenanteilen erteilt die Krankenkasse.
Praxistipp Antrag
Für die Versorgung mit einem Hilfsmittel ist in der Regel eine ärztliche Verordnung mit Begründung erforderlich. Anschließend können Sie sich im Sanitätshaus beraten lassen. Viele Sanitätshäuser unterstützen bei der Antragstellung und übermitteln den Kostenvoranschlag direkt an die Krankenkasse.
Nach Prüfung entscheidet die Krankenkasse über die Genehmigung. Die Bearbeitungszeit beträgt meist drei bis fünf Wochen. Wird ein Gutachten benötigt, kann sich die Entscheidung verzögern. Erst danach wird das Hilfsmittel bereitgestellt. Eine möglichst konkrete Beschreibung der Einschränkungen im Alltag erhöht die Bewilligungschancen.
Wird ein Hilfsmittel abgelehnt, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Wichtig ist, die Begründung der Krankenkasse sorgfältig zu prüfen und die medizinische Notwendigkeit ggf. durch eine ärztliche Stellungnahme zu belegen. Unterstützung beim Widerspruch bieten Sanitätshäuser.
Wer hilft weiter?
- Orthopädie- und Sanitätshäuser sowie behandelnde Orthopäden, Physio- oder Ergotherapeuten beraten zu speziellen Hilfsmitteln.
- Kranken- und Unfallkassen.
Verwandte Links
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