Wenn ein Arzt (z.B. der Hausarzt, nicht der Psychotherapeut) im Rahmen einer Krankenbehandlung feststellt, dass bei einer komplexen Krankheit auch psychische Faktoren eine ursächliche Rolle spielen, kann er dies bei entsprechender Zusatzqualifikation im Rahmen der sog. "psychosomatischen Grundversorgung" auffangen.
Eingesetzt werden Behandlungen der psychosomatischen Grundversorgung vor allem bei akuten seelischen Krisen oder auch im Verlauf chronischer Krankheiten oder Behinderungen.
Möglich sind 2 Formen:
Die verbalen Interventionen orientieren sich an der jeweiligen Krankheit und versuchen mit einer systematischen Gesprächsführung Einsichten in psychosomatische Zusammenhänge zu vermitteln. Ziel ist, die Krankheitsbewältigung des Patienten zu fördern und dabei gegebenenfalls auch enge Bezugspersonen einzubeziehen.
Durchgeführt werden nur Einzelgespräche. Sie dürfen nicht mit übenden oder suggestiven Interventionen in derselben Sitzung kombiniert. Parallel ist keine Psychotherapie möglich.
Zu den übenden und suggestiven Interventionen zählen:
Sie dürfen nicht parallel zu einer tiefenpsychologisch fundierten oder analytischen Psychotherapie angewendet werden.
Autogenes Training und Jacobsonsche Entspannungstherapie können auch als Gruppenbehandlung mit 2-10 Patienten durchgeführt werden. Einzel- und Gruppenbehandlungen sind kombinierbar.
Alternative Heil- und Pflegemethoden
Gesetzesquellen: Psychotherapie-Richtlinie auf der Basis von § 92 Abs. 6a SGB V