Tagespflege oder Nachtpflege bedeutet, dass ein Pflegebedürftiger eigentlich zu Hause, zum Teil aber tagsüber oder in der Nacht in einer Einrichtung gepflegt wird (sog. teilstationäre Pflege). Dafür erhält der Pflegebedürftige von der Pflegekasse je nach Pflegegrad monatlich bis zu 1.995 €. Darüber hinaus können zusätzlich Pflegegeld oder/und Pflegesachleistungen für die Pflege zu Hause in Anspruch genommen werden.
Einrichtungen, die Tages- oder Nachtpflege im Sinne der Pflegeversicherung anbieten, müssen eine Zulassung nach § 71 Abs. 2 SGB XI haben. Nacht- und Wochenendpflege sind nicht überall verfügbar. Die Pflegekassen haben Verzeichnisse der regionalen Pflegeeinrichtungen einschließlich Leistungs- und Preislisten.
Einrichtungen der Tagespflege betreuen pflegebedürftige Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, allein in ihrer Wohnung zu leben und tagsüber Unterstützung brauchen, ansonsten aber von ihren Familien oder anderen Personen zu Hause gepflegt werden.
Einrichtungen der Nachtpflege betreuen pflegebedürftige Menschen, die Hilfestellungen beim Zubettgehen, Aufstehen und bei Maßnahmen der Körperpflege benötigen. Nachtpflegeeinrichtungen werden oft von dementen Personen genutzt, die einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus haben. Wenn diese nachts in einer Nachtpflegeeinrichtung untergebracht sind, können die Angehörigen durchschlafen und sich tagsüber wieder um ihre Angehörigen kümmern.
Nicht zu den Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege gehören:
im Vordergrund des Zwecks der Einrichtung stehen (§ 71 Abs. 4 SGB XI). Hierzu zählen z.B. die Einrichtungen der Behindertenhilfe, wie Werkstätten für behinderte Menschen und Fördergruppen.
Manche Pflegeeinrichtungen bieten auch Wochenendpflege an. Dieses Angebot ist aber nicht überall verfügbar.
Teilstationäre Pflege kommt immer dann in Betracht, wenn die Häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt, die Pflegebedürftigkeit festgestellt und die Tages- oder Nachtpflege bei der Pflegekasse beantragt werden (Pflegeantrag).
Teilstationäre Pflege kann mit Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung kombiniert werden.
Tages- und Nachtpflege können neben Pflegesachleistung/Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Zu den Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, die die Pflegekasse übernimmt, zählen z.B.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung (sog. Hotelkosten) sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.
Die Sätze für die Tages- oder Nachtpflege entsprechen den Pflegesachleistungen und richten sich nach dem Pflegegrad.
Pflegegrad |
Leistungsbetrag |
1 |
(125 € über Entlastungsbetrag) |
2 |
689 € |
3 |
1.298 € |
4 |
1.612 € |
5 |
1.995 € |
Der interaktive Pflegeleistungs-Helfer bietet einfach und schnell einen Überblick, welche Leistungen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zustehen.
Adressen von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen bekommt man von den Pflegekassen und Pflegestützpunkten.
Häusliche Pflege Pflegeversicherung
Gesetzesquelle: § 41 SGB XI