Hausnotrufsysteme

1. Das Wichtigste in Kürze

Hausnotrufsysteme ermöglichen es insbesondere älteren und allein lebenden Menschen bei Hilflosigkeit, z.B. nach einem Sturz oder medizinischen Notfällen, schnell Hilfe zu bekommen. Über ein Hausnotrufgerät kann per Knopfdruck die Hausnotrufzentrale alarmiert und Hilfe angefordert werden. Die Kosten für einen Hausnotruf variieren je nach Ausstattung und gewünschtem Service, neben einer monatlichen Mietgebühr ist einmalig eine Anschlussgebühr zu leisten. Ein Kostenzuschuss der Pflegeversicherung ist auf Antrag möglich.

2. Funktionsweise

Das Hausnotrufgerät besteht aus einer Basisstation und einem Funksender, den der gefährdete Mensch immer bei sich trägt (z.B. um den Hals oder als Armband). Die Basisstation ist in der Regel mit dem Telefonanschluss verbunden. Sollte kein Telefonanschluss vorhanden sein, ist auch ein Anschluss an das Mobilfunknetz möglich. Im Notfall löst ein Knopfdruck auf den Funksender bei der Notrufzentrale einen Notruf aus. Automatisch wird sofort eine Sprechverbindung hergestellt und der Mitarbeiter in der Hausnotrufzentrale kann erfragen, um welche Art von Notfall es sich handelt und die notwendigen Hilfen veranlassen, die vorher in einem Hilfeplan vereinbart wurden. So können z.B. zunächst Verwandte oder Nachbarn verständigt werden, je nach Situation auch sofort der Notarzt oder Rettungsdienst. Möglich ist auch eine gesicherte Schlüsselhinterlegung, damit die Wohnung im Notfall leicht zugänglich ist.

3. Zusatzfunktionen

  • Auf Wunsch verabreden viele Hausnotrufzentralen zu festgesetzten Zeiten ein "Alles-in-Ordnung-Signal". Wenn dieses ausbleibt, fragen die Mitarbeitenden der Hausnotrufzentrale nach, ob etwas passiert ist.
  • Die meisten Hausnotrufgeräte funktionieren auch im weiteren Umfeld der Basisstation, z.B. im Keller oder im Garten.
  • Als ein weiterreichendes (Haus-)Notrufsystem gibt es Mobilnotrufe mit GPS und Ortungsfunktion, die Menschen draußen begleiten können.
  • Einige Hausnotrufgeräte ermöglichen Zusatzinstallationen: Ein Handsender ermöglicht die Annahme eines Telefonanrufs vom Sessel aus. Ein Lautsprecher kann für schwerhörige Menschen auf die optimale Lautstärke programmiert werden. Einbruch- und Feuermelder, Videoüberwachung oder Türöffner können an das Hausnotrufgerät angeschlossen werden. Es ist auch möglich, sich bei Bedarf an die pünktliche Medikamenteneinnahme erinnern zu lassen.

4. Kosten

Ein Hausnotrufsystem kostet eine einmalige Anschlussgebühr sowie monatliche Mietgebühren. Die Kosten variieren stark, je nach Geräteausstattung und vereinbartem Service. Deshalb empfiehlt sich im Vorfeld ein Kostenvergleich. In der Regel können 20 € bis 40 € monatlich veranschlagt werden plus die Anschlussgebühr von ca. 10 € bis 80 €.

Die Pflegekasse gewährt auf Antrag und nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) in der Regel einen Zuschuss für die monatlichen Gebühren von je 25,50 € pro Monat.

Für die Kostenübernahme als Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse sind folgende Kriterien maßgeblich:

  • Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 1),
  • allein oder überwiegend allein lebend,
  • mit einer Person lebend, die in einer Notsituation ein handelsübliches Telefon nicht bedienen kann,
  • durch die aktuelle gesundheitliche Situation muss jederzeit mit einem Notfall gerechnet werden.

Die restlichen Kosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen.

Bei niedrigem Einkommen kann auch das Sozialamt bezuschussen.

Die Kosten für ein Hausnotrufsystem können als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden.

5. Wer hilft weiter?

  • Anbieter von Hausnotrufsystemen sind in der Regel soziale Hilfsorganisationen, z.B.: Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Johanniter, Malteser Hilfsdienst, Rotes Kreuz, Volkssolidarität.
  • Eine Vermittlung zu Anbietern vor Ort ist aber auch über ambulante Pflegedienste, Pflegekassen und Pflegestützpunkte möglich.

6. Praxistipp

7. Verwandte Links

Notfall- und Beratungsnummern

Pflegehilfsmittel

Pflegeleistungen

Häusliche Pflege Pflegeversicherung

Wohnen im Alter

 

Rechtsgrundlagen: §§ 40, 78 Abs. 1 SGB XI

Letzte Bearbeitung: 25.04.2023

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