Hausnotrufsysteme geben älteren und allein lebenden Menschen ein Sicherheitsgefühl. In Notfällen, z.B. nach einem Sturz, kann über ein Hausnotrufgerät per Knopfdruck die Hausnotrufzentrale alarmiert und Hilfe angefordert werden. Die Kosten für einen Hausnotruf variieren je nach Ausstattung und gewünschtem Service, neben einer monatlichen Mietgebühr ist einmalig eine Anschlussgebühr zu leisten. Ein Kostenzuschuss der Pflegeversicherung ist auf Antrag möglich.
Das Hausnotrufgerät besteht aus einer Basisstation und einem Funksender, den der gefährdete Mensch immer bei sich trägt (z.B. um den Hals oder als Armband). Die Basisstation ist in der Regel mit dem Telefonanschluss verbunden. Sollte kein Telefonanschluss vorhanden sein, ist auch ein Anschluss an das Mobilfunknetz möglich. Im Notfall löst ein Knopfdruck auf den Funksender bei der Notrufzentrale einen Notruf aus. Automatisch wird sofort eine Sprechverbindung hergestellt und die Ansprechperson in der Hausnotrufzentrale kann erfragen, um welche Art von Notfall es sich handelt und die notwendigen Hilfen veranlassen, die vorher in einem Hilfeplan vereinbart wurden. So können z.B. zunächst Verwandte oder Nachbarn verständigt werden, je nach Situation auch sofort der Notarzt oder Rettungsdienst. Möglich ist auch eine gesicherte Schlüsselhinterlegung, damit die Wohnung im Notfall leicht zugänglich ist.
Ein Hausnotrufsystem kostet eine einmalige Anschlussgebühr sowie monatliche Mietgebühren. Die Kosten variieren stark, je nach Geräteausstattung und vereinbartem Service. Deshalb empfiehlt sich im Vorfeld ein Kostenvergleich. In der Regel können 20 € bis 40 € monatlich veranschlagt werden plus die Anschlussgebühr von ca. 10 € bis 80 €.
Die Pflegekasse gewährt auf Antrag und nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) in der Regel einen Zuschuss für die monatlichen Gebühren von je 25,50 € pro Monat.
Für die Kostenübernahme als Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse sind folgende Kriterien maßgeblich:
Die restlichen Kosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen.
Bei niedrigem Einkommen kann auch das Sozialamt bezuschussen.
Die Kosten für ein Hausnotrufsystem können als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden.
Informationen und Beschreibung zu Hausnotrufsystemen finden Sie im Pflegehilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 52, direkter Link: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de > Produktgruppe 52.
Häusliche Pflege Pflegeversicherung
Rechtsgrundlagen: §§ 40, 78 Abs. 1 SGB XI